Fördermöglichkeiten | Kreis Warendorf
Förderung "1.000 Photovoltaikanlagen im Kreis Warendorf"
Informationen dazu finden Sie unter: sonnendach.waf.de
Hinweis
Die hier aufgelisteten Förderungen müssen nicht vollständig sein. Außerdem übernehmen wir keine Haftung für Fehldarstellungen, da die Gegebenheiten der Förderungen sich schnell ändern können.
Förderdatenbänke
Auf dieser Seite sind nur ein paar grundlegende Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgelistet. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie bei dem Förder.Navi der Gesellschaft NRW.Energy4Climate oder bei der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
STEP up!


Der Förderwettbewerb "STEP up!" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist im April in die dritte Ausschreibungsrunde gestartet. Finanziell unterstützt werden Unternehmen aller Branchen, die in ihre eigene Stromeffizienz oder die ihrer Kunden investieren wollen. In einem speziellen Teil der Ausschreibung werden dieses Mal Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren gefördert. Mehr erfahren Sie hier.
BAFA - Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich
Die BAFA bietet an, in Ihrem Bestandsgebäude eine Heizungsoptimierung mit bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (maximal 25.000 €) zu unterstützen. Dafür muss die Anlage allerdings älter als 2 Jahre sein und die Förderung muss vor Beginn der Sanierung bantragt werden. Gefördert werden:
- Erneuerung der Heizungs-Umwälzpumpen durch hocheffiziente Pumpen
- Erneuerung der Warmwasser-Zirkulationspumpen
- Heizungsoptimierung durch hydraulischer Abgleich an Bestandsanlagen
- Heizungsoptimierung durch hydraulischer Abgleich in Kombination mit:
° Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung
° voreinstellbare Thermostatventile
° Einzelraumtemperaturregler
° Strangventile
° Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
° Heizkurveneinstellung
° Pufferspeicher
Mehr erfahren Sie hier.
KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme (Pr.-Nr. 294)
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme werden Investitionen innerhalb Deutschlands in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Nutzung oder Vermeidung von Abwärme gefördert. Dazu gehört Prozessoptimierung, außerbetriebliche Nutzung von Wärme, Auskopplung von Wärme, Verstromung von Abwärme, ein Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling und vieles anderes. Die Förderhöhe beträgt 100 % der förderfähigen bei einem effektiven Jahreszins von 1,00 %, während die Kredithöhe bis zu 25 Mio. € hoch ist mit einer Laufzeit von entweder 5, 10 oder 20 Jahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
KfW: Erneuerbare Energien - Standard (Pr.-Nr. 270)
Förderfähige Maßnahmen:
- Stromerzeugungsanlagen die die Anforderungen des EEG erfüllen:
- PV-Anlagen
- Windenergieanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Erzeugung und Nutzung von Biogas (inkl. Aufbereitung und Leitungen)
- Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
- Wasserkraftanlagen
- Investitionen der Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind
- Batteriespeicher für EE-Anlagen
- Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
- Solarthermieanlagen
- Anlagen auf Basis fester Biomasse bis max. 2 MW
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus Erneuerbaren Energien gespeist werden
- Maßnahmen zur Systemintegration der Erneuerbaren Energien (z.B. durch Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage, zur Digitalisierung der Energiewende)
- Stromspeicher (lang- und kurzfristig, auch Power-to-X)
- technische Anpassung an EE-Anlagen zwecks flexiblerer und bedarfsgerechterer Stromerzeugung
- Überbetriebliches Lastmanagement (Mess-, Regel und Prozesssteuerungstechnik und Einrichtungen zur Speicherung von Zwischen- und Endprodukten)
- Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Förderhöhe
- gefördert werden bis zu 100 % der Investition, max. 50 Mio €
- Zinssatz bonitätsabhängig (auch bei Privatpersonen)
- Laufzeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre; 1 bis 3 Jahre tilgungsfrei - je nach Laufzeit
- Sondertilgungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Mehr Informationen finden Sie hier.
progres.nrw: Markteinführung - Holzheizungen
Förderbedingungen und -gegenstand
- Biomasseanlagen, die zur Erfüllung des EEWärmG installiert werden, sind nicht förderfähig.
- Förderung sowohl für Neubauten (nach 01.01.2009) als auch Bestandsbauten (vor 01.01.2009).
- Es wird nur eine Anlage je Gebäude und Standort gefördert.
- Biomasseanlage wird nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage gefördert.
- Biomasseanlage muss bei der BAFA gelistet, wassergeführt und die Hauptheizung sein.
- Ein ausreichend großen Pufferspeicher (30 l/kW) muss vorhanden sein.
- Die fachgerechte Montage ist von einem Fachunternehmen zu bescheinigen.
- keine Förderung, wenn Zuwendung < 350 € pro Vorhaben (Bagatellgrenze)
Zuschusshöhe:
- Pellekkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 € Zuschuss
- Pelletkessel: 1.750 € Zuschuss
- Kombikessel bzw. Hybridkessel: 1.250 € Zuschuss
- Holzhackschnitzelkessel: 1.250 € Zuschuss
- Pelletofen: 750 € Zuschuss
Außerdem bekommen Partikelabscheider 250 € Bonus-Zuschuss. Mehr erfahren Sie hier.