Handlungsempfehlung für die Patientenüberleitung | Kreis Warendorf

Handlungsempfehlung für die Patientenüberleitung

Der Handlungsleitfaden für die „Patientenüberleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Beispiel der Schnittstelle Krankenhaus“ ist in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Mitgliedern aus der kommunalen Konferenz Alter und Pflege und der kommunalen Gesundheitskonferenz entwickelt worden. Ziel des Leitfadens ist es, die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren an den jeweiligen Schnittstellen des Gesundheits- und des Pflegesystems zu optimieren. Eine zeitgerechte Übermittlung von Informationen an diejenigen Einrichtungen bzw. Personen, die die weitere medizinische Behandlung und Therapie sowie die pflegerische Versorgung und sonstige Unterstützung leisten, ist von immenser Bedeutung. Sie soll Sorge dafür tragen, dass insbesondere Patientinnen und Patienten mit einem Unterstützungs- und Pflegebedarf eine kontinuierliche bedarfsgerechte Versorgung erhalten.

 

 

 

Die Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V verpflichtet, beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gkv-spitzenverband.de/ krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmanagement/entlassmanagement.jsp

 

 

 

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.

 

Ansprechpartnerin:

Sozialamt

Lena Wiedemann

Telefon: 0 25 81 - 53 50 02

E-Mail: lena.wiedemann@kreis-warendorf.de

 

und

 

Gesundheitsamt

Petra Lummer

Telefon: 0 25 81 - 53 53 02

E-Mail: petra.lummer@kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.