Handlungsempfehlung für die Patientenüberleitung | Kreis Warendorf
Handlungsempfehlung für die Patientenüberleitung
Der Handlungsleitfaden für die „Patientenüberleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Beispiel der Schnittstelle Krankenhaus“ ist in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Mitgliedern aus der kommunalen Konferenz Alter und Pflege und der kommunalen Gesundheitskonferenz entwickelt worden. Ziel des Leitfadens ist es, die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren an den jeweiligen Schnittstellen des Gesundheits- und des Pflegesystems zu optimieren. Eine zeitgerechte Übermittlung von Informationen an diejenigen Einrichtungen bzw. Personen, die die weitere medizinische Behandlung und Therapie sowie die pflegerische Versorgung und sonstige Unterstützung leisten, ist von immenser Bedeutung. Sie soll Sorge dafür tragen, dass insbesondere Patientinnen und Patienten mit einem Unterstützungs- und Pflegebedarf eine kontinuierliche bedarfsgerechte Versorgung erhalten.
Die Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V verpflichtet, beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gkv-spitzenverband.de/ krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmanagement/entlassmanagement.jsp
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.
Ansprechpartnerin:
Sozialamt
Lena Wiedemann
Telefon: 0 25 81 - 53 50 02
E-Mail: lena.wiedemann@kreis-warendorf.de
und
Gesundheitsamt
Petra Lummer
Telefon: 0 25 81 - 53 53 02
E-Mail: petra.lummer@kreis-warendorf.de
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