Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) | Kreis Warendorf
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO)
Diese Angebote dienen der Anregung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Sie können beispielsweise eingesetzt werden für Unterstützung im Haushalt und bei Behördengängen/-korrespondenz, Begleitung zu Terminen oder Einzelbetreuung.
Seit dem 01.01.2017 ist der Kreis Warendorf für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag zuständig.
Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) löst die bisherige „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige“ (HBPfVO) ab. Damit verbunden sind wesentliche Änderungen auch im Antragsverfahren.
Den Verordnungstext einschließlich einer Begründung finden Sie unter dem Punkt 'Links'.
- Zugelassene Pflege- und Tagespflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag (als Leistungsanbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag oder als Koordinierungsstelle für Einzelkräfte, die in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis mit der pflegebedürftigen Person stehen)
- Sonstige Anbieter mit sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten
- Einzelkräfte, die ihre Leistung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person erbringen
- Gemeinnützige Träger, die ehrenamtlich tätige Personen einsetzen
- Personen oder Einrichtungen, die eine Basisqualifizierung anbieten
- In Sonderfällen bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen, die durch die Pflegekasse anerkannt sind
Zu Konzeptfragen und für die Hilfestellung bei der Beantragung können Sie sich an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland wenden. Die Mitarbeiterin des Demenz-Servicezentrums Münsterland, Frau Wernke, ist zuständig für den Kreis Warendorf. Sie ist unter der E-Mail-Adresse: annette.wernke@demenz-service-muensterland.de oder direkt unter der Tel.-Nr.: 02382-940997-10 zu erreichen.
- Das Angebot wird dauerhaft und regelmäßig angeboten
- Zuverlässigkeit der leistungserbringenden Personen
- Fachliche Qualifikation der Anbieter und leistungserbringenden Personen
- Qualifikation der leistungserbringenden Personen
- Fachkraft mit Aufsichts- und Anleitungsfunktion
- Ausreichender Versicherungsschutz des Anbieters
- Geringer organisatorischer und finanzieller Aufwand für die Betroffenen
- Keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses der verantwortlichen Person (im Fall kinder- und jugendnaher Angebote eines erweiterten Führungszeugnisses)
Die Anbieter müssen beim Kreis Warendorf ein Leistungskonzept einreichen, das Aussagen enthalten muss zu…
- Name- und Kontaktdaten des Anbieters
- Zielgruppen und Inhalte des Leistungsangebotes
- Regelmäßigkeit und Qualitätssicherung
- bei Gruppenangeboten: Betreuungsschlüssel
- Qualifikation der handelnden Personen
- Sicherstellung einer fachlichen Anleitung sowie Schulungen
- bestehende Kooperationen
- Regelung bei Abwesenheit und Krankheitsvertretung
- Regelungen zum Beschwerdemanagement
Außerdem müssen die Anbieter Angaben machen zu…
- Aufgaben der Fachkraft
- Sicherstellung einer fachlichen Anleitung
- Kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der leistungserbringenden Person
- Sicherstellung einer angemessenen Schulung und Fortbildung
Angebot und Sicherstellung von regelmäßigen Praxistreffen, Teambesprechungen und Supervisionsmöglichkeiten
1) Gesetz- und Verordnungsblatt AnFöVO (Stand: 19.01.2018)
2) Bezirksregierung Düsseldorf - Angebote zur Unterstützung im Alltag (Stand: 10.01.2018)
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/sozialwesen/Angebote_zur_Unterstuetzung_im_Alltag.html
3) Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland
https://alter-pflege-demenz-nrw.de/regionalbueros/region-muensterland/
4) Erstregistrierung und Anmeldung
Gebühren werden erhoben für
- Antrag auf Anerkennung der Basisqualifikation
- Antrag auf Anerkennung der Koordinierungsstelle (Bearbeitung des Erstantrags und Überprüfung der Dokumentation)
- Bearbeitung der Anerkennungsanträge (Erstantrag und Änderungsantrag)
- Antrag auf Ruhen/Widerruf der Anerkennung
- Antrag auf Wiederaufnahme nach Wegfall des Hinderungsgrunds
- Überprüfung der jährlichen Erklärungen
- Überprüfung der Qualitätsanforderungen
Die Höhe der Gebühren hängen vom Einzelfall ab.
Ansprechpersonen:
Lena Sökeland
Kreis Warendorf
Der Landrat
Sozialamt
Hilfe zur Pflege
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Tel.: 02581/53 5072
Fax: 02581/53 95072
Mail: Unterstuetzung-im-Alltag@kreis-warendorf.de
Stellvertreter:
Akin Sen
Kreis Warendorf
Der Landrat
Sozialamt
Prävention und Qualitätssicherung in der Pflege
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Tel.: 02581/53 5022
Fax: 02581/53 95022
Mail: Unterstuetzung-im-Alltag@kreis-warendorf.de
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