Tätigkeit als Tagespflegeperson | Kreis Warendorf
Tätigkeit als Tagespflegeperson
Wer kann als Tagespflegeperson tätig werden?
Als Tagespflegepersonen können Frauen und Männer tätig werden, die
· Freude am Umgang mit Kindern haben,
· Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern besitzen,
· gerne Verantwortung übernehmen,
· sich gesundheitlich fit fühlen, psychisch und physisch belastbar sind,
· über ausreichend Wohnraum verfügen, der Kinder Platz zur Entfaltung, altersgerechten Entwicklung und Rückzugsmöglichkeit bietet,
· bereit sind, im Interesse des Kindes mit den Eltern partnerschaftlich zusammenzuarbeiten,
· Interesse an pädagogischen Themen, am Austausch und Fortbildung mit anderen Tagespflegepersonen haben.
Weitere Kriterien und Info können Sie aus den Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.pdf und Broschüre entnehmen.
Finanzielle Abwicklung.
Die vom Amt für Jugend und Bildung vermittelten und/oder geprüften Tagespflegeverhältnisse werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziell gefördert. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson umfasst:
· die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
· einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und
· die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu den Sozialversicherungen
Antrag auf Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Kindertagespflegepersonen
Förderbeiträge TPP ab 01.08.2024
Förderbeiträge TPP ab 01.08.2025
Ansprechpartner
Eignungsprüfung, Pflegeerlaubnis:
Teamleitung
Zuständigkeitsbereich: Beelen, Ennigerloh
Frau Bertels
kindertagespflege@kreis-warendorf.de
Telefon: 0 25 81 - 53 51 59
Sprechzeiten:
Mo-Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich: Telgte, Warendorf, Sassenberg, Everswinkel
Frau Meyer
kindertagespflege@kreis-warendorf.de
Telefon: 0 25 81 - 53 51 42
Sprechzeiten:
Mo-Do: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich: Sendenhorst, Wadersloh, Drensteinfurt, Ostbevern
Frau Dienberg-Venne
kindertagespflege@kreis-warendorf.de
Telefon: 0 25 81 - 53 51 47
Sprechzeiten:
Mo-Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Information zum Download
Kindertagespflege in Familienzentren / Links
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.