Tätigkeit als Tagespflegeperson

Wer kann als Tagespflegeperson tätig werden?

 

Als Tagespflegepersonen können Frauen und Männer tätig werden, die

· Freude am Umgang mit Kindern haben,

· Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern besitzen,

· gerne Verantwortung übernehmen,

· sich gesundheitlich fit fühlen, psychisch und physisch belastbar sind,

· über ausreichend Wohnraum verfügen, der Kinder Platz zur Entfaltung, altersgerechten Entwicklung und Rückzugsmöglichkeit bietet,

· bereit sind, im Interesse des Kindes mit den Eltern partnerschaftlich zusammenzuarbeiten,

· Interesse an pädagogischen Themen, am Austausch und Fortbildung mit anderen Tagespflegepersonen haben.

 

Weitere Kriterien  und Info können Sie aus den Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.pdf   und Broschüre entnehmen.

 

Ablauf der Qualifizierung.pdf

 

Finanzielle Abwicklung.

 

Die vom Amt für Jugend und Bildung vermittelten und/oder geprüften Tagespflegeverhältnisse werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziell gefördert. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson umfasst:

· die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen

· einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und

· die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu den Sozialversicherungen

 

Antrag auf Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Kindertagespflegepersonen

 

 

 

Förderbeiträge TPP ab 01.08.2022

 

 

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Ansprechpartner

Eignungsprüfung, Pflegeerlaubnis:

 

Zuständigkeitsbereich: Telgte, Warendorf, Sassenberg, Everswinkel, Beelen

Frau Meyer

kindertagespflege@kreis-warendorf.de

Telefon: 0 25 81 - 53 51 42

Sprechzeiten:

Mo-Do: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

      Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Zuständigkeitsbereich: Ennigerloh, Sendenhorst, Wadersloh, Drensteinfurt, Ostbevern

NN

kindertagespflege@kreis-warendorf.de

Telefon: 0 25 81 - 53 51 47

Sprechzeiten:

Mo-Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kindertagespflege in Familienzentren / Links

Beelen 

 

Drensteinfurt

 

Ennigerloh

 

Everswinkel

 

Sassenberg

 

Sendenhorst

 

Wadersloh

 

Warendorf

 

 

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.