Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen | Kreis Warendorf

Kindergartenelternbeiträge

Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.

 

Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Jugend und Bildung gesandt werden.  Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Jugend und Bildung erhalten.  

Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen:

 

Dieses können Sie herunterladen und ausdrucken.

 

Ab einem Einkommen von über 42.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 42.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

Das Dokument über die Höhe der zukünftigen Elternbeiträge (ab August) finden Sie unter Formulare.

 

Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage.

 

Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

 

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag zusätzlich erlassen werden, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:

 

  • Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

Der erforderliche Antragsvordruck hierfür ist unter Formulare als PDF-Datei beigefügt.

Ansprechpartner

 

Für Beelen, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg und Telgte:

Annerose Jung

Tel.: 02581/53-5152

Email: annerose.jung@kreis-warendorf.de 

 

Für  Ennigerloh, Everswinkel, Wadersloh, Ostbevern und Telgte:

Frauke Zelleröhr

Tel.: 02581/53-5155

Email: frauke.zelleroehr@kreis-warendorf.de

 

Für Warendorf und Telgte:

Cathleen Horstmann

Tel.: 02581/53-5153

Email: cathleen.horstmann@kreis-warendorf.de

 

 

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.