Elternbeitragsrechner

 

Mithilfe des Elternbeitragsrechners können Sie den Elternbeitrag ermitteln, den Sie für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf voraussichtlich zu entrichten haben.

 

Bitte beachten Sie bei der Eingabe Folgendes:

  • Maßgebend für die Berechnung sind die positiven Bruttojahreseinkünfte. Bitte geben Sie nicht das zu versteuernde Einkommen des Steuerbescheides an. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten (z.B. Vermietung/ Verpachtung, Gewerbebetrieb) und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nichtzulässig.
  • Bei Beamten oder Personen, die aufgrund Ihres Beschäftigungs- oder Mandatsverhältnisses einen Altersversorgungsanspruch haben, ohne entsprechende Beiträge zur Altersversorgung zu leisten, wird dem Einkommen ein Zuschlag von 10 % hinzugerechnet.
  • Wenn Sie alleinerziehend sind, wird nur das Einkommen des Elternteils angerechnet, bei dem das Kind lebt. Der gezahlte Unterhalt wird zu Ihren Einkünften hinzugezählt.
  • Werbungskosten werden in der vom Finanzamtanerkannten Höhe berücksichtigt. Ohne Nachweis wird Ihnen automatisch der Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € angerechnet.

Da diese Berechnung nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigen kann, ist das Ergebnis unverbindlich. Die Verbindlichkeit bleibt dem Beitragsbescheid vorbehalten.

 

In einigen Fallkonstellationen ist die Berechnung des Elternbeitragsrechners ungenau.

Bitte wenden Sie sich an das Team Elternbeiträge, wenn Sie:

  • mehrere Kinder haben, die in Tageseinrichtungen/Tagespflege betreut werden,
  • verschiedene Arbeitsstellen haben,
  • arbeitslos sind und/oder Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld) eingerechnet werden müssen oder
  • darüber hinausgehende Fragen haben.

Geben Sie bitte Ihre Kinder an, für die Kindergeld gezahlt bzw. für die ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Ab dem dritten Kind wird so ein Kinderfreibetrag von zur Zeit 8388,00 € abgezogen.

1. Elternteil

2. Elternteil




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.