Elternbeiträge für Kindertagespflege

Für die Inanspruchnahme einer Betreuung in Kindertagespflege im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Beantragung der Kindertagespflege wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient der Ermittlung des Elternbeitrages.

 

Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Jugend und Bildung gesandt werden.  Sofern Sie bei der Beantragung der Kindertagespflege keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Jugend und Bildung erhalten. 

 

Der monatliche Elternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen:

 

 

Dieses können Sie herunterladen und ausdrucken.

 

Bis 31. Juli 2022 gilt: Ab einem Einkommen von über 37.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 37.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

 

Ab 1. August 2022 gilt: Ab einem Einkommen von über 42.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 42.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

 

Das Dokument über die Höhe der zukünftigen Elternbeiträge (ab August) finden Sie unter Formulare.

 

Von der Zahlung eines Elternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage.

 

Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

 

Ansprechpartner

Tabitha Block

Tel.: 02581/53-5148

E-Mail: kindertagespflege@kreis-warendorf.de

Sprechzeiten:

Mo-Do: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.