Kindertagespflege

Kindertagespflege – Was ist das eigentlich?

 

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Die Kinder werden für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Tagespflegeperson ihrem Alter entsprechend betreut und gefördert. Die Kindertagespflege kann auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden.

 

Kindertagestagespflege soll

· die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person fördern

· die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und

· Eltern/Personensorgeberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

 

Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege?

 

Kindertagespflege bietet den Kindern einen überschaubaren und familiären Lebensraum, in dem sie sich allein oder mit anderen Kindern altersgerecht entwickeln können.

Sie ermöglicht eine individuell abgestimmte Betreuungszeit und kommt Eltern entgegen, die auf eine zeitliche Flexibilität z.B. aus beruflichen Gründen angewiesen sind.

 

Für wen kommt Kindertagespflege in Frage?

 

Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen vorrangig die Angebote von Kindertageseinrichtungen und offener Ganztagsschule in Anspruch nehmen. Sofern ein Betreuungsbedarf über deren Öffnungszeiten hinaus besteht, kommt eine ergänzende Kindertagespflege in Betracht. Kindertagespflege kann maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden.

 

Fragen und Antworten rund um das Thema Kindertagesplege können Sie aus dem aktuellen Flyer und Broschüre entnehmen.

 

Wie melde ich mein Kind für die Kindertagespflege an?

 

Sorgeberechtigte können ihr Kind online über das Kita-Portal des Kreises für die Kindertagespflege anmelden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Anmeldeverfahren in Kindertagespflege. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an ihre Fachberatung vor Ort.

 

Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.pdf

 

Was bietet die Fachberatung den Eltern und Tagespflegepersonen?

 

Die Fachberatung im Familienzentrum umfasst die Beratung und Unterstützung von Eltern bei Fragen nach der geeigneten Form der Tagesbetreuung für ihr Kind. Den Eltern wird bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle geholfen und diese auch auf Wunsch vermittelt.

 

Bei der Erarbeitung der Rahmenbedingungen des Tagespflegeverhältnisses, wie z.B. Gestaltung der Eingewöhnungszeit, Regelung der Kostenfrage und Abschluss eines Betreuungsvertrages, können Eltern und Tagespflegepersonen von der Fachberatung beraten und unterstützt werden.

 

Interessierte Frauen und Männer, die beabsichtigen, als Tagespflegeperson tätig zu werden, können sich beim Amt für Jugend Und Bildung und in den Familienzentren vor Ort informieren.

 

Vermittlungs- und Beratungsauftrag der Fachberatung.pdf

 

Die Antragsvordrucke für die Förderung in Kindertagespflege werden von der Fachberatung im Familienzentrum ausgehändigt.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.