Vaterschaftsanerkennungen und Beurkundungen | Kreis Warendorf

Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Wir beraten und unterstützen Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor und nach der Geburt des Kindes und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.

 

Es werden zwei Formen der Vaterschaftsfeststellung unterschieden:


1. Vaterschaftsanerkennung:

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Amt für Jugend und Bildung kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden.

Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort begeschrieben. Mit der standesamtlichen Beischreibung gilt die Vaterschaft als festgestellt. Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich.

 

2. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung:

Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich.

Das Amt für Jugend und Bildung das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird.

Beurkundung

Wenn Sie eine Urkunde benötigen, so können Sie diese kostenlos im Amt für Jugend und Bildung erhalten.

 

Wir beurkunden für Sie:

 1. Vaterschaftsanerkennung

 2. Notwendige Zustimmungen

 3. Unterhaltsverpflichtungen

 4. Sorgeerklärungen

Ansprechpartner

Frau Anja Terwort

Leitung des Teams

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Beelen, Ostbevern Telgte

Tel. 02581-53 5120

E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de

 

Frau Andrea Stockmann

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Sendenhorst, Wadersloh

Tel. 02581-53 5125

E-Mail: andrea.stockmann@kreis-warendorf.de

  

Frau Carolin Redbrake

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Ennigerloh, Sassenberg und Warendorf

Tel. 02581-53 5121

E-Mail: carolin.Redbrake@kreis-warendorf.de


Frau Jana Balcer

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Drensteinfurt, Everswinkel 

Tel. 02581-53 5126

E-Mail: jana.balcer@kreis-warendorf.de

 

 

 

 

 

Sprechzeiten

Eine Beratung und Terminvergabe ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.