Unterhaltsangelegenheiten

Die Unterhaltsansprüche des Kindes richten sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Berusbedingte Aufwendungen (z- B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung) sowie Aufwendungen für Krankenschutz und Altersvorsorge sind einkommensmindernd zu berücksichtigen. Auch auf Kreditaufwendungen, soweit angemessen und erforderlich, sind anzuerkennen. Zudem sind auch die persönlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu beachten. So ist  z. B. ein Familienvater mit drei Kindern bei weitem nicht so leistungsfähig wie sein alleinstehender Kollege.

 

Die Unterhaltsansprüche des Kindes können auch beim Amt für Jugend und Bildung berechnet und beurkundet werden. Das Amt für Jugend und Bildung ist auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche behilflich. In Absprache mit dem betreuenden Elternteil weren die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet bis hin zur Strafanzeige wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird.

Ansprechpartner

Frau Anja Terwort

Leitung des Teams

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Beelen, Ostbevern Telgte

Tel. 02581-53 5120

E-Mail: anja.terwort@kreis-warendorf.de

 

Frau Andrea Stockmann

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Sendenhorst, Wadersloh

Tel. 02581-53 5125

E-Mail: andrea.stockmann@kreis-warendorf.de

  

Frau Carolin Redbrake

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Ennigerloh, Sassenberg und Warendorf

Tel. 02581-53 5121

E-Mail: carolin.Redbrake@kreis-warendorf.de


Frau Jana Balcer

Beistandschaft, Beratung in Unterhaltsfragen, Beurkundung

Für Drensteinfurt, Everswinkel 

Tel. 02581-53 5126

E-Mail: jana.balcer@kreis-warendorf.de

 

 

 

 

 

Sprechzeiten

Eine Beratung und Terminvergabe ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.