Anmeldeverfahren in einer Kindertageseinrichtung | Kreis Warendorf

Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung

Die Anmeldung für Kinderbetreuungsplätze erfolgt über das Kita-Portal des Kreises Warendorf. Das reguläre Anmeldeverfahren findet im Zeitraum vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023 statt.

 

Regulär beginnt das Kindergartenjahr am 01.08. eines jeden Jahres. Zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Kinder in den Einrichtungen aufgenommen.

 

 

Es gibt Gründe und Notwendigkeiten für eine „unterjährige“ Aufnahmein einer Kindertageseinrichtung (z.B. bei Umzug).

Für die unterjährige Anmeldung und Aufnahme geben Sie bitte Ihre Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Kita-Portal ein und wenden sich gleichzeitig an die Kinderbetreuungsbörse im Amt für Jugend und Bildung.

 

 

Reguläres Anmeldeverfahren zum Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 01.08 eines jeden Jahres:

 

  • Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) erfolgt online über das Kita-Portal des Kreises Warendorf.
  • Regulär werden die Kitaplätze zum 01.08 mit Beginn des Kitajahres vergeben. Eine unterjährige Platzzuteilung ist immer abhängig von der Belegungssituation zu dem gewünschten Zeitpunkt.
  • Damit Betreuungswünsche für das am 01.08 des nächsten Jahres beginnende Kitajahr berücksichtigt werden können, werden die Eltern darum gebeten, ihr Kind bis zum 17.11.diesen Jahres im Kita-Portal anzumelden.
  • Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt anhand der Bedarfe sowie der vorhandenen Platzkapazitäten. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht ausschlaggebend (kein „Windhund-Prinzip“).
  • Es werden nur Anmeldungen für das nächste Kitajahr berücksichtigt (nicht für das übernächste).
  • Pro Kind wird nur eine Anmeldung in der Anmeldedatenbank des Kita-Portals erfasst. Neben der Wunscheinrichtung können zwei weitere Einrichtungen in der Anmeldung angegeben werden. Sie können in der Anmeldung deutlich machen, wenn auch die Betreuungsform der Kindertagespflege für Sie in Frage kommt.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie mit weiteren Informationen.
  • Sofern Eltern einen Betreuungsbedarf von 45 Std. anmelden, ist der Bedarf von den Eltern durch ein gesondertes Formular nachzuweisen.
  • Eine Platzzusage an die Eltern erfolgt ab dem 15. März des jeweiligen Jahres durch die aufnehmende Kindertageseinrichtung. Gleichzeitig wird der Betreuungsvertrag mit versendet.
  • Der fristgerechte Abschluss des Betreuungsvertrages durch die Eltern bis Ende März ist zwingend notwendig, da ansonsten der Anspruch auf den zugesagten Betreuungsplatz erlischt.

Das Amt für Jugend und Bildung informiert die Familien, die zunächst keinen Betreuungsplatz erhalten haben. Die Familien werden unmittelbar durch das Amt für Jugend und Bildung weiter begleitet, um ein bedarfsgerechtes Angebot (ggf. auch in Tagespflege) zu erhalten.

Anmeldeverfahren in Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf

Ansprechpartner

Frau Kathrin Springer

Frau Christiane Wösthoff

Frau Jennifer Dreher

Tel. : 02581 53-5141

E-Mail: kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de 

persönlich und telefonisch erreichbar:

Vorübergehend neue Telefonzeiten der Kinderbetreuungsbörse: Montags, donnerstags und freitagvormittags sind die Telefone von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Mittwochnachmittags ist die Kinderbetreuungsbörse von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch zu erreichen, oder per Email an kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de.

 

 

Bitte vereinbaren Sie persönliche Termine vorab telefonisch.

Regionale Fachberatungen für Kindertagespflege

Ansprechpartnerinnen




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

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