Anmeldeverfahren in einer Kindertageseinrichtung | Kreis Warendorf
Vorübergehend neue Telefonzeiten der Kinderbetreuungsbörse: Montags, donnerstags und freitagvormittags sind die Telefone von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Mittwochnachmittags ist die Kinderbetreuungsbörse von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch zu erreichen, oder per Email an kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de.
Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung
Die Anmeldewochen finden vom 24.10.2022 – 04.11.2022 statt.
Regulär beginnt das Kindergartenjahr am 01.08. eines jeden Jahres. Zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Kinder in den Einrichtungen aufgenommen.
Es gibt Gründe und Notwendigkeiten für eine „unterjährige“ Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung (z.B. bei Umzug).
Für die unterjährige Anmeldung und Aufnahme wenden Sie sich bitte an eine Kindertageseinrichtung und gleichzeitig an die Kinderbetreuungsbörse im Amt für Jugend und Bildung.
Reguläres Anmeldeverfahren zum Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 01.08 eines jeden Jahres:
- Die Anmeldewochen finden vom 24.10.2022 - 04.11.2022 statt.
- Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt anhand der Bedarfe sowie der vorhandenen Platzkapazitäten. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht ausschlaggebend (kein „Windhund-Prinzip“).
- Es ist das formelle grüne Anmeldeformular zwingend zu verwenden.
- Die Formulare sind in den Kitas erhältlich.
- Abgabe des Anmeldeformulars nur in einer Kita (Erstwunsch-Kita).
- Es werden nur Anmeldungen für das nächste Kitajahr angenommen (nicht für das übernächste).
- Pro Kind wird nur eine Anmeldung in der Anmeldedatenbank des Kreises erfasst. Neben der Wunscheinrichtung können zwei weitere Einrichtungen in der Anmeldung angegeben werden.
- Die Eltern erhalten eine automatisierte E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie eine schriftliche Rückmeldung mit weiteren Informationen.
- Sofern Eltern einen Betreuungsbedarf von 45 Std. anmelden, ist der Bedarf von den Eltern durch ein gesondertes Formular nachzuweisen.
- Platzzusage an die Eltern am 15. März des jeweiligen Jahres durch die aufnehmende Kindertageseinrichtung. Gleichzeitig wird der Betreuungsvertrag mit versendet.
- Der fristgerechte Abschluss des Betreuungsvertrages durch die Eltern bis Ende März ist zwingend notwendig, da ansonsten der Anspruch auf den zugesagten Betreuungsplatz erlischt.
- Das Amt dür für Jugend und Bildung informiert die Familien, die zunächst keinen Betreuungsplatz erhalten haben. Die Familien werden unmittelbar durch das Amt für Jugend und Bildung weiter begleitet, um ein bedarfsgerechtes Angebot (ggf. auch in Tagespflege) zu erhalten.
Anmeldeverfahren in Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf

Ansprechpartner
Frau Jana Blakert
Frau Christiane Wösthoff
Telefon: 02581/53-5141
E-Mail: kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de
persönlich und telefonisch erreichbar:
Vorübergehend neue Telefonzeiten der Kinderbetreuungsbörse: Montags, donnerstags und freitagvormittags sind die Telefone von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Mittwochnachmittags ist die Kinderbetreuungsbörse von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch zu erreichen, oder per Email an kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de.
Bitte vereinbaren Sie persönliche Termine vorab telefonisch.
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