Delfin IV - Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung

Gut Deutsch zu sprechen ist eine der Grundvoraussetzungen für Erfolg in der Schule und im späteren Berufsleben. In Nordrhein-Westfalen wird daher zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt,ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Hierdurch soll es ermöglicht werden, alle Kinder, die bei ihrer Sprachentwicklung zusätzliche Unterstützung benötigen, früher und besser fördern zu können, mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen.

 

Seit dem 01.08.2014 liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst. Stellt die Kindertageseinrichtung einen Sprachförderbedarf fest, erfolgt die Sprachförderung alltagsintegriert in der Kindertageseinrichtung.

 

Bei Kindern

  • die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder
  • deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben,

wird die sprachliche Entwicklung im Rahmen des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin 4 festgestellt. Hierbei überprüft eine vom staatlichen Schulamt beauftragte Lehrkraft oder sozialpädagogische Fachkraft bei jedem Kind einzeln, ob die Sprachentwicklung des Kindes altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Die Teilnahme an dieser Überprüfung ist verpflichtend.

Wird bei einem Kind, das keinen Kindergarten besucht, Sprachförderbedarf festgestellt,  wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden.  Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen.

 

Aktuell:

Im Rahmen der Sprachstandsfeststellung 2018 werden die Kinder geprüft, die im Zeitraum 01.10.2013 bis 30.09.2014 geboren sind.

Ansprechpartner

Ann-Christin Lueb

Tel.:     02581/53-4023

Email:  Ann-Christin.Lueb@kreis-warendorf.de

 

Kontakt

Schulamt für den Kreis Warendorf

Waldenburger Str. 2

48231 Warendorf

 

Fax:    02581/53-4099

Email: 600570@schule.nrw.de

 




Kontakt und Anfahrt

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