Personalrat Grundschulen | Kreis Warendorf
Personalrat für Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen


v.l.: Sabine Hartmeier, Doris Kathöfer, Katrin Lanzerath
Im folgenden finden Sie Informationen zu:
- den Aufgaben des Personalrats
- den Mitgliedern des Personalrats
- der Vertrauensperson für schwerbehinderte Lehrkräfte
Aufgaben des Personalrats
Die Grundschule ist die einzige Schulform mit einer dreistufigen Personalvertretung:
- dem örtlichen Personalrat (ÖPR) bei den Kreisen und kreisfreien Städten,
- dem Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Bezirksregierung in Münster und
- dem Hauptpersonalrat (HPR) beim Ministerium für Schule und Weiterbildung in Düsseldorf.
Sie alle vertreten die Interessen aller Lehrkräfte in den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.
Der Örtliche Personalrat ist Ihre Interessensvertretung vor Ort. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Beratung und Unterstützung.
Alle Grundschullehrer/innen, Sonderpädagogen/innen, Sozialpädagogen/innen, Lehramtsanwärter/innen und Schulleiter/innen können sich in allen Dienstgeschäften, die beim Schulamt für den Kreis Warendorf geregelt werden, an die Mitglieder des örtlichen Personalrats wenden.
Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) festgelegt. Es sieht eine Beteiligung des Personalrats bei folgenden Vorgängen vor:
- Abmahnungen (Anhörung)
- Abordnungen über das Schulhalbjahresende hinaus (Mitbestimmung)
- Arbeitsverträge (Mitbestimmung)
- Neueinstellungen
- Befristungen
- Nebenabreden
- Wesentliche Änderungen
- Stufenzuordnungen
- Aufhebungsverträge (Anhörung)
- Eingruppierungen der Tarifbeschäftigten (Mitbestimmung)
- Entgeltumwandlungen (Mitbestimmung)
- Fortbildungsmaßnahmen sowie Teilnehmerauswahl bei Überbuchung (Mitbestimmung)
- Gehaltsvorschüsse (Mitbestimmungen)
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Mitbestimmung)
- Herab- und Höhergruppierungen (Mitbestimmung)
- Kündigungen durch den Arbeitsgeber
- ordentliche (Mitbestimmung)
- außerordentliche (Anhörung)
- in der Probezeit (Anhörung)
- Nebentätigkeitsversagungen (Mitbestimmung)
- Personalplanung (Anhörung)
- Rückkehr aus einer Beurlaubung oder Elternzeit (Mitbestimmung)
- Stellenpläne (Anhörung)
- Unfallschutz (Mitbestimmung)
- Versetzungen (Mitbestimmung)
- Verwaltungsanordnungen (Mitwirkung)
Mitglieder des Personalrats


Vorsitzende Kathöfer, Doris (VBE)
W.-Achtermann-Schule Milte-Einen 48231 Warendorf |
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Büro Tel.: 0251-9879007 Mobil: 01520 9193417 |
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Hagemann, Stefanie (VBE)
Overbergschule Oelde 59302 Oelde
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Stellvertretende Vorsitzende Lanzerath, Katrin (GEW)
Diesterwegschule 59229 Ahlen
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Vertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte an Grundschulen


Nottebaum, Dorothee E-Mail: nottebaum@t-online.de
Dechant-Wessing-Schule Hoetmar 48231 Warendorf
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Postanschrift
Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer
an Grundschulen im Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Büroanschrift
Südstraße 12
48231 Warendorf
Sprechstunde
telefonisch: Dienstags und Donnerstags von 17:00 - 18:00 Uhr
persönliche Beratung nach tel. Vereinbarung
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Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.