Tagesbetreuung von Kindern

Seit dem 01. August 2013 hat jedes Kind ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

   

Betreuungsplätze für Kinder werden vorrangig in Kindertageseinrichtungen bereitgehalten. Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es auch das Angebot der Betreuung in der Kindertagespflege, d.h. die Betreuung erfolgt durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.

 

Die institutionelle Betreuung durch Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege stellen gleichwertige Angebote für U3-Kinder dar.

   

Alle Kindertagesbetreuungsangebote zielen darauf ab, die Familie bei der Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder zu ergänzen und zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

   

Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf stehen 105 Tageseinrichtungenzur Betreuung Ihrer Kinder zur Verfügung. Die Trägervielfalt garantiert den Eltern ein breites Angebot verschiedenster Betreuungskonzepte.

   

Die klassischen Angebote der Kindertagesbetreuung werden in einigen Kommunen durch weitere Angebote, wie z.B. Spielgruppen, ergänzt. Diese runden das Betreuungsangebot ab.

   

Bei Fragen zu den jeweiligen Angeboten im Bereich Kita wenden Sie sich gerne an die Kinderbetreuungsbörse des Amtes für Jugend und Bildung. Bei Fragen zum Bereich Kindertagespflege  wenden Sie sich gerne an die jeweilige Fachberatung vor Ort.

   

Kinderbetreuungsbörse:

 

Tel: 0 2 5 8 1 / 5 3  5 1 4 1

E-Mail: kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de

 

Telefonzeiten der Kinderbetreuungsbörse: Montags, donnerstags und freitagvormittags sind die Telefone von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Mittwochnachmittags ist die Kinderbetreuungsbörse von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch zu erreichen

 

Bitte vereinbaren Sie persönliche Termine vorab telefonisch.

   

Für ein gelingendes Anmeldeverfahren ist es notwendig, dass Sie Ihren Bedarf frühzeitig anmelden.

 

Das Amt für Jugend und Bildung nutzt zur Administration der Bedarfsanfragen für ein Kinderbetreuungsangebot in Kita oder Kindertagespflege ein online gestütztes Kita-Portal. Sorgeberechtigte können im Portal eigenständig ihre Bedarfsanzeige, das heißt die Anmeldung ihres Kindes, abgeben. Den Link dazu finden Sie hier.

 

Das reguläre Anmeldeverfahren erfolgt im Zeitraum vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023.

 

Gerne können Sie sich bereits vorher in den Einrichtungen oder über die jeweils zuständigen Fachberatungen der Kindertagespflege vor Ort über die Angebote informieren.

   

Unterjährige Anmeldungen bei Zuzug etc. erfolgen ebenfalls über das Kita-Portal. In Zusammenarbeit mit der Kinderbetreuungsbörse werden Möglichkeiten einer unterjährigen Platzvermittlung gesucht.

 

Alle landesweit gültigen gesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) unter www.kita.nrw.de.

Das Amt für Jugend und Bildung ist zuständig für 10 Kommunen im Kreisgebiet. Die Städte Ahlen, Beckum und Oelde regeln das Anmeldeverfahren vor Ort über Ihre eigenen Jugendämter.

 

Telefonzeiten: Montags, donnerstags und freitagvormittags sind die Telefone von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Mittwochnachmittags ist die Kinderbetreuungsbörse von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch zu erreichen, oder per Email an kinderbetreuungsboerse@kreis-warendorf.de.

Regionale Fachberatungen für Kindertagespflege

Ansprechpartnerinnen




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.