Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist eine wichtige Aufgabe in der Jugendhilfe.

 

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Auch die freien Träger sowie Vereine und Verbände tragen Verantwortung für den Jugendschutz.

Daher sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger der Jugendhilfe ebenso wie ehrenamtlich Tätige bei Vereinen und Verbänden ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Einschlägig vorbestrafte Personen sollen so von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden. Entscheidend sind Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf und der Kreissportbund Warendorf e.V. haben auf Basis der Empfehlungen der Landesjugendämter eine Rahmenvereinbarung vorbereitet, die mit Vereinen und Verbänden abgeschlossen werden soll.

 

In Abstimmung mit dem Kreissportbund Warendorf e.V. und den Jugendämtern Ahlen und Beckum stehen Ihnen hier die Rahmenvereinbarung und ergänzende Informationen zum Download unter Informationen / Downloads zur Verfügung.

 

Wenn Sie die Rahmenvereinbarung mit Ihrem zuständigen Jugendamt abschließen möchten übersenden Sie diese bitte unterzeichnet und in doppelter Ausführung an des jeweils zuständige Jugendamt.

 

 

 

 

 

Entsprechende Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Kreissportbundes Warendorf e.V.

 

 

 

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

Frau Alina Tissen

E-Mail: alina.tissen@kreis-warendorf.de

Telefon: 02581/53-5262

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.