Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger [m/w/d]

Sie haben bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder eine Weiterbildung zur/zum Fachwirt/in [m/w/d]? Ihre bisherige berufliche Tätigkeit entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Dann finden Sie bei uns eine Alternative:

 

Wir bieten Ihnen einen zweijährigen Lehrgang zur/zum Verwaltungsfachwirt/in [m/w/d] an, in welchem Sie die praktische Verwaltungsausbildung mit der theoretischen Ausbildung kombinieren können. Der Lehrgang bereitet Sie für die Tätigkeit in der Sachbearbeitung des gehobenen Dienstes vor.

 

„Der Quereinstieg bietet mir eine zweite Chance. Das Wissen aus meinem Studium kann ich gut beim Kreis Warendorf einsetzen.“
[Katharina - Quereinsteigerin]

 

Für die Einstellung als Quereinsteiger/in im Verwaltungslehrgang II [m/w/d] ist folgender Abschluss notwendig:

  • abgeschlossenes Studium (Diplom / Bachelor oder Master),
  • oder ein Abschluss als Fachwirt/in [m/w/d],
  • oder eine vergleichbare Qualifikation.

 

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Ihre Chancen:

  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

Der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger [m/w/d] beginnt jeweils am 01. Februar und dauert zwei Jahre. In diesen zwei Jahren findet viermal Blockunterricht statt, während der praktischen Ausbildung erfolgt einmal wöchentlich die dienstbegleitende Unterweisung.

Die theoretische Ausbildung wird vollständig am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster durchgeführt. Während der gesamten Ausbildungszeit findet viermal Blockunterricht statt, die Länge der einzelnen Blockunterrichtsphasen variieren.

 

Während der praktischen Ausbildung erfolgt einmal pro Woche die dienstbegleitende Unterweisung am Studieninstitut Westfalen-Lippe. Klausuren werden sowohl während des Blockunterrichts als auch während der praktischen Ausbildung geschrieben.

 

Der Unterricht erfolgt in folgenden Fächern:

 

  • Staats- und Europarecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Sozial- und Handlungskompetenz
  • Verwaltungsmanagement
  • Personalrecht
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Planungs- und Baurecht
  • Sozialrecht

Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung, insbesondere in den Bereichen des Jobcenters, des Amtes für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr sowie des Sozialamtes. Hierbei lernen Sie unterschiedliche Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung kennen, insgesamt durchlaufen Sie 4 – 5 verschiedene Praxisabschnitte.

 

Die Verteilung der Praxisabschnitte erfolgt zu Beginn der Ausbildung für jede/n Auszubildende/n [m/w/d] individuell. Als Auszubildende/r [m/w/d] erhalten Sie Ihren Ausbildungsplan, sodass Sie jederzeit wissen, in welchem Amt Sie Ihre Ausbildung absolvieren.

Die Ausbildungsvergütung beträgt aktuell 1.801,87 € brutto.

 

Dazu werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

 

Sie haben einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, werden Sie in der Regel als Fachkraft eingesetzt. Der Einsatz kann in allen Ämtern der Kreisverwaltung Warendorf erfolgen.

 

Sollten Sie nach Ihrer Ausbildung noch weiter lernen wollen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten. Neben den internen Fortbildungen, die Sie besuchen können, gibt es an unterschiedlichen Weiterbildungsinstituten zahlreiche Fachfortbildungen.

Schön! Darüber freuen wir uns!

 

Wir nehmen ausschließlich Online-Bewerbungen entgegen, den Link zu unseren freien Ausbildungsstellen finden Sie hier.

 

In unserer Rubrik "Freie Ausbildungsstellen" wird der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger [m/w/d] aktuell nicht angeboten? Sie möchten sich aber schon für den vorstehenden Lehrgang bewerben? Kein Problem! Bewerben Sie sich gerne initiativ! Den Link für die Möglichkeit einer Initiativbewerbung finden Sie hier

 

Brauchen Sie noch Tipps für Ihre Bewerbung oder möchten Sie wissen, wie das Auswahlverfahren abläuft? Dann sind Sie hier genau richtig.

 

Ihre Ansprechpartner/in für die Ausbildung bei der Kreisverwaltung Warendorf finden Sie hier.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.