Duales Studium - Allgemeine Verwaltung [m/w/d] | Kreis Warendorf
Duales Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] | Teilzeit
Du möchtest ein Duales Studium – Allgemeine Verwaltung bei der Kreisverwaltung Warendorf absolvieren, aber bist Dir nicht sicher, wie Du es mit deinem Privatleben vereinbaren kannst? Wir fördern die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und bieten daher das Duale Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] als Teilzeitmodell an.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine Kombination aus Studium und Praxis, die gleichzeitig der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn im Ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehem. gehobener nichttechnischer Dienst) ist.
Das Konzept des Teilzeitstudiums richtet sich in erster Linie an:
- Studierende [m/w/d] mit Kindern,
- Studierende [m/w/d] mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie
- Schwerberhinderte [m/w/d].
Für die Einstellung als Studierende/r [m/w/d] im Dualen Studium – Allgemeine Verwaltung | Teilzeit (Bachelor of Laws) ist folgender Schulabschluss notwendig:
- Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.
Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind darüber hinaus folgende Voraussetzungen notwendig:
- Du darfst am Stichtag (01.09.) nicht älter als 38 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
- Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
- Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.
Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:
- Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik,
- Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
- Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.
Das Duale Studium – Allgemeine Verwaltung | Teilzeit (Bachelor of Laws) [m/w/d] beginnt jeweils am 01. September und dauert vier Jahre. Es gliedert sich in sieben Studienabschnitte und fünf Praxisabschnitte Den genauen Studienverlaufsplan des Studiengangs findest Du hier.
Du studierst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am Studienort Dortmund. Weitere Informationen zur Hochschule findest Du hier.
Innerhalb des Studiums gibt es unterschiedliche Studienabschnitte. Du hast theoretische Studienabschnitte an der HSPV NRW, fachpraktische Studienabschnitte bei der Kreisverwaltung Warendorf, eine Projektphase sowie eine Phase zur Erstellung Deiner Bachelorthesis. In den Studienabschnitten hast Du i. d. R. an drei, maximal vier Tagen pro Wochen Lehrveranstaltungen. Davon finden pro Woche ein bis zwei Tage als Online-Lehre statt. Unmittelbar vor den Prüfungswochen erfolgt die Lehre ausschließlich in Online-Form, damit eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungen gewährleistet werden kann.
Die theoretischen Studienabschnitte umfassen zu 60 % rechtswissenschaftliche Studieninhalte, 30 % betriebswirtschaftliche Studieninhalte und 10 % sozialwissenschaftliche Studieninhalte. Was Du inhaltlich in den einzelnen Modulen lernst, kannst Du im Modulhandbuch der HSPV nachlesen.
Rechtswissenschaftliche Module (Bsp.) | Betriebswirtschaftliche Module (Bsp.) | Sozialwissenschaftliche Module (Bsp.) |
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Deine fachpraktischen Studienabschnitte absolvierst Du mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30,0 Wochenstunden, in der Kreisverwaltung Warendorf sowie ggf. in den Nebenstellen. Die Studienordnung sieht vier unterschiedliche Praxismodule vor. Diese können beispielsweise in folgenden Ämtern der Kreisverwaltung absolviert werden:
Organisation und Personalwesen: |
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Finanzmanagement: |
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Ordnungsverwaltung: |
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Leistungsverwaltung: |
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Die Verteilung der Praxisabschnitte erfolgt zu Beginn der Ausbildung für jede/n Studierende/n [m/w/d] individuell. Als Studierende/r [m/w/d] erhältst Du Deinen Ausbildungsplan, so dass Du jederzeit weißt, in welchem Amt Du Deine Ausbildung absolvierst.
Während des Studiums erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.055,00 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.
Dazu werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.
Die Absolventinnen und Absolventen [m/w/d] des Dualen Studiums – Allgemeine Verwaltung | Teilzeit werden in der Kreisverwaltung Warendorf nach der Ausbildung in der Regel als Fachkräfte eingesetzt. Der Einsatz kann in allen Ämtern der Kreisverwaltung Warendorf erfolgen.
In der Ausbildung lernst Du unterschiedliche Ämter der Kreisverwaltung Warendorf kennen. Darauf aufbauend versuchen wir, einen möglichst passgenauen Einsatz nach der Ausbildung für Dich zu finden.
Schön! Darüber freuen wir uns!
Wir nehmen ausschließlich Online-Bewerbungen entgegen, den Link zu unseren freien Ausbildungsstellen findest Du hier.
In unserer Rubrik "Freie Ausbildungsstellen" wird das Duale Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] | Teilzeit aktuell nicht angeboten? Du möchtest Dich aber schon für Dein vorstehendes Wunschstudium bewerben? Kein Problem! Bewirb Dich gerne initiativ! Den Link für die Möglichkeit einer Initiativbewerbung findest Du hier.
Brauchst Du noch Tipps für Deine Bewerbung oder möchtest Du wissen, wie das Auswahlverfahren abläuft? Dann bist Du hier genau richtig.
Deine Ansprechpartner/in für die Ausbildung bei der Kreisverwaltung Warendorf findest Du hier.
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