Was ist, wenn du betrunken fährst? | Kreis Warendorf
Was ist, wenn du betrunken fährst?
o Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit einschränkt, ist im Straßenverkehr das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe gestellt und es gelten bestimmte Grenzen:
o Beim Fahrradfahren kann dir, trotz unfallfreiem Fahren, sogar der Führerschein entzogen werden, falls die Polizei 1,6 Promille in deinem Blut feststellt.
o Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn bei dir ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen erkennbar sind oder ein Verkehrsunfall passiert ist. Hierbei bist du dann juristisch belangbar.
o Ab 0,5 Promille (bzw. 0,25 mg/l bei Atem-Alkohol-Proben) begehst du als Fahrer oder Fahrerin eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet wird.
o Die absolute Grenze der Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille.
o Wenn du also Alkohol trinkst solltest du auf Nummer sicher gehen und laufen oder ein Taxi nehmen.
o Achtung: Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern gilt eh ausschließlich die Null-Promille-Grenze!
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