Die Warendorfer Praxis (Beratung bei Trennung und Scheidung) | Kreis Warendorf
Die Warendorfer Praxis
Die Warendorfer Praxis:
· ist eine im Kreis Warendorf entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise.
· wird im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei dem es um das Sorge oder Umgangsrecht des/r gemeinsamen Kindes/r geht, angewendet.
· hat das Ziel, eine von beiden Elternteilen getragene Einigung bezüglich des Sorge oder Umgangsrechts zu erreichen.
· wirkt darauf hin, die Einigung möglichst schnell und ohne ein belastendes Gerichtsverfahren zu erarbeiten.
· möchte durch individuelle Beratung der Elternteile einen Beitrag zur Einigung leisten.
· kommt in Fällen von häuslicher Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung nur eingeschränkt zur Anwendung, da für diese Fälle eigene Standards entwickelt wurden.
Die Vorteile sind:
· die Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder.
· der Fokus ist immer auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r gerichtet.
· die Förderung der Elternverantwortung auch in schwierigen Trennungssituationen.
· Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Beteiligten bei schwierigen Verfahren.
· Vernetzung der Stellen und Institutionen, die an der Trennung oder Scheidung beteiligt sind.
Die Beratung leistet:
· Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Partnerschaft.
· Konzentration auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r in schwierigen familiären Situationen.
· Hilfestellung beim Erarbeiten einer tragfähigen Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts.
· unparteiische und kostenlose Beratung.
Beteiligt sind:
· die Familiengerichte
· die Rechtsanwälte/innen
· die Beratungsstellen und freie Jugendhilfeträger
· die Verfahrensbeistände
· die Jugendämter
Kontaktdaten finden Sie im Flyer, der zum Download als pdf angeboten wird.
Nähere Informationen zum Verfahren
Vorgerichtliche Verfahrensschritte:
· Vorgerichtlich informieren Amt für Jugend und Bildung oder Rechtsanwalt über die Beratungsangebote und Hilfen und wirken darauf hin, diese anzunehmen.
· Finden die Eltern eine Lösung, wird keine Gerichtsverhandlung eingeleitet.
· Finden die Eltern keine Lösung, kann eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden.
· Diese wird kurzfristig terminiert (10 Tage bis max. 3 Wochen nach Antragseingang).
· Teilnehmer: Eltern, Anwälte, Amt für Jugend und Bildung, Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger
· Je nach Alter findet eine Anhörung des/r Kindes/r statt.
Das Ziel ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Eltern!
Gerichtliche Verfahrensschritte
Ziel der Verhandlung ist das Finden einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten.
· Finden die Eltern eine Lösung, wird ein Vergleich protokolliert.
· Finden die Eltern keine Lösung, wirkt das Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung hin.
· Die Inanspruchnahme der Beratung beginnt spätestens 2-3 Wochen nach der ersten Verhandlung.
· Beratungsdauer: 3 Monate (maximal 6 Monate)
· Beauftragung eines Verfahrensbeistandes in strittigen Verfahren.
Beendigung des Verfahrens
· Bei erfolgter Einigung in der Beratung fällt das Gericht nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten.
· Bei nicht erfolgter Einigung in der Beratung finden weitere Verhandlungstermine bis zur Einigung statt oder das Verfahren wird durch einen streitigen Beschluss beendet
Informationen / Downloads
Gesamtausgabe 'Die Warendorfer Praxis'
Material für Praktiker
Rückmeldebogen für Beratungsstellen
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.