Die Warendorfer Praxis (Beratung bei Trennung und Scheidung) | Kreis Warendorf

Die Warendorfer Praxis

Die Warendorfer Praxis:

· ist eine im Kreis Warendorf entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise.

· wird im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei dem es um das Sorge oder Umgangsrecht des/r gemeinsamen Kindes/r geht, angewendet.

· hat das Ziel, eine von beiden Elternteilen getragene Einigung bezüglich des Sorge oder Umgangsrechts zu erreichen.

· wirkt darauf hin, die Einigung möglichst schnell und ohne ein belastendes Gerichtsverfahren zu erarbeiten.

· möchte durch individuelle Beratung der Elternteile einen Beitrag zur Einigung leisten.

· kommt in Fällen von häuslicher Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung nur eingeschränkt zur Anwendung, da für diese Fälle eigene Standards entwickelt wurden.

 

Die Vorteile sind:

· die Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder.

· der Fokus ist immer auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r gerichtet.

· die Förderung der Elternverantwortung auch in schwierigen Trennungssituationen.

· Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Beteiligten bei schwierigen Verfahren.

· Vernetzung der Stellen und Institutionen, die an der Trennung oder Scheidung beteiligt sind.

 

 

Die Beratung leistet:

· Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Partnerschaft.

· Konzentration auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r in schwierigen familiären Situationen.

· Hilfestellung beim Erarbeiten einer tragfähigen Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts.

· unparteiische und kostenlose Beratung.

 

 

Beteiligt sind:

· die Familiengerichte

· die Rechtsanwälte/innen

· die Beratungsstellen und freie Jugendhilfeträger

· die Verfahrensbeistände

· die Jugendämter

 

 

Kontaktdaten finden Sie im Flyer, der zum Download als pdf angeboten wird.

 

 

Nähere Informationen zum Verfahren

 

Vorgerichtliche Verfahrensschritte:

 

· Vorgerichtlich informieren Amt für Jugend und Bildung oder Rechtsanwalt über die Beratungsangebote und Hilfen und wirken darauf hin, diese anzunehmen.

· Finden die Eltern eine Lösung, wird keine Gerichtsverhandlung eingeleitet.

· Finden die Eltern keine Lösung, kann eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden.

· Diese wird kurzfristig terminiert (10 Tage bis max. 3 Wochen nach Antragseingang).

· Teilnehmer: Eltern, Anwälte, Amt für Jugend und Bildung, Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger

· Je nach Alter findet eine Anhörung des/r Kindes/r statt.

Das Ziel ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Eltern!

 

 

Gerichtliche Verfahrensschritte

 

Ziel der Verhandlung ist das Finden einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten.

· Finden die Eltern eine Lösung, wird ein Vergleich protokolliert.

· Finden die Eltern keine Lösung, wirkt das Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung hin.

· Die Inanspruchnahme der Beratung beginnt spätestens 2-3 Wochen nach der ersten Verhandlung.

· Beratungsdauer: 3 Monate (maximal 6 Monate)

· Beauftragung eines Verfahrensbeistandes in strittigen Verfahren.

 

 

Beendigung des Verfahrens

 

· Bei erfolgter Einigung in der Beratung fällt das Gericht nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten.

· Bei nicht erfolgter Einigung in der Beratung finden weitere Verhandlungstermine bis zur Einigung statt oder das Verfahren wird durch einen streitigen Beschluss beendet

Ansprechpartner

Anke Frölich

Tel: 02581/53-5210

Email: anke.froelich@kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.