Finanzwirtschaft und Wohnungswesen

Dieses Sachgebiet umfasst folgende wesentliche Aufgaben:

Die Finanzwirtschaft des Kreises orientiert sich an folgenden Zielen:

  • Geringstmögliche Belastung der kommunalen Haushalte durch die Kreisumlage
  • weiterer Schuldenabbau – Schuldenabbau bis spätestens 2030
  • Fortsetzung des Aufbaus eines nachhaltigen Kapitalstocks für Pensionszahlungen

Kontinuierlicher Schuldenabbau

Für die Nachhaltigkeit des Verwaltungshandelns und der damit verbundenen intergenerativen Gerechtigkeit ist der kontinuierliche Schuldenabbau ein wesentliches Instrument zur Finanzpolitik. In den vergangenen Jahren wurde der Schuldenstand kontinuierlich abgebaut und mit ihm auch die Zinsbelastung des Kreises verringert. Betrug die Zinslast im Jahr 2006 noch rd. 1,8 Mio. €, so hat sich die Zinsbelastung durch die kontinuierliche Entschuldung im Haushaltsplan 2020 auf 340 T€ reduziert. Der Finanzausschuss hat am 06.03.2020 einen überplanmäßigen Schuldenabbau im Haushaltsjahr 2020 beschlossen und somit konnten in 2020 Investitionskredite i. H. v. 4,83 Mio. € vorzeitig abgelöst werden. Der Schuldenstand liegt Ende 2020 somit bei rund 6 Mio. €, im Vergleich zu 2006 eine Verminderung um gut 80 %. Der Prozess eines Schuldenabbaus soll auch in Zukunft fortgesetzt werden.

 

Ausgestaltung der Kreisumlage

Der Kreishaushalt finanziert sich u.a. über die Kreisumlage. Bei der Ausgestaltung der Haushaltswirtschaft zeigt sich der Kreis Warendorf solidarisch mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Durch bewusst in Kauf genommene Jahresfehlbeträge bei der Haushaltsplanung konnte die allgemeine Kreisumlage auf möglichst niedrigem Niveau gehalten werden.

 

Höhe der Landschaftsumlage

Ein Großteil der vereinnahmten Kreisumlage wird an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gezahlt – im Haushaltsplan 2020 rd. 50 %. Die günstige Entwicklung der Steuerkraft führte in den vergangenen Jahren zu einem leichten Anstieg der Umlagen und Schlüssel-zuweisungen.

 

 

Fazit

Insgesamt gilt es, den Haushalt exakt zu planen, die möglichst genaue Ausführung zu kontrollieren und zu steuern, zu Sparsamkeit anzuhalten sowie für Verwaltungsleitung und Politik transparente Entscheidungsgrundlagen über finanzielle Möglichkeiten und Zwänge zu geben – damit die Zukunft unseres Kreises bereits jetzt gestaltet werden kann!




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.