Mietspiegel

In diesem Jahr wird der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Warendorf auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei allen Vermietern erneut aufgestellt.

 

Der Mietspiegel wird im Auftrag der Stadt Warendorf vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf unter Beteiligung der Interessenvertreter Haus & Grund Warendorf e.V. und des Deutschen Mieterbundes Mieterverein Münster und Umgebung e.V. erstellt. Das Ziel eines qualifizierten Mietspiegels ist die Ableitung einer ortsüblichen Vergleichsmiete. Bereits durch die qualifizierten Mietspiegel 2015 und 2020 wurde ein transparenter Überblick über den Mietmarkt geschaffen. Der Mietspiegel trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden und ohne einen Rechtsstreit zu lösen.

 

Die Teilnahme an den Erhebungen zur Aufstellung des Mietspiegels ist durch die Neufassung des Mietspiegelrechts nach §2 EGBGB verpflichtend.

 

Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung des Mietspiegels verwendet und vertraulich behandelt.

 

Sie können den Fragebogen zum Mietspiegel als PDF-Datei herunterladen oder online ausfüllen.

 

Hinweise zum Mietspiegel-Fragebogen

Eignung der Wohnung für den Mietspiegel

Eine Wohnung ist für die Auswertung im Mietspiegel geeignet, wenn sie:
•    nicht öffentlich gefördert wurde und
•    nicht nur von Ihnen und Ihrer Familie bewohnt wird und
•    nicht überwiegend möbliert vermietet wird und
•    die Miete nicht durch besondere Konditionen vermindert ist.

Eine Wohnung ist zudem nur für die Auswertung geeignet, wenn die Miete in den vergangenen sechs Jahren, also zwischen dem 01.04.2018 und dem Stichtag 31.03.2024, z.B. durch eine Neuvermietung oder Mietanpassung neu festgesetzt worden ist.

 

Für eine geeignete Wohnung ist der gesamte Fragebogen (Nummern 1. bis 7.4 einschließlich) auszufüllen.

Wenn die Wohnung nicht geeignet ist, beantworten Sie bitte die Fragen bis einschließlich der Nummer 4.2 zur Eignung der Wohnung (Fragen E1-E8). Dies hilft uns die statistische Stichprobe besser einzuschätzen.

 

Für jede weitere Wohnung ist ein separater Fragebogen auszufüllen. Weitere Fragebögen können Sie auf dieser Seite direkt herunterladen oder Sie nutzen den Online-Fragebogen.

 

Einsendeschluss bis zum 17.06.2024

Bitte schicken Sie die ausgefüllten Fragebögen und die Einwilligung zur Datenverarbeitung bis zum 17.06.2024 an die Adresse:


Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf
Postfach 110561
48207 Warendorf

 

oder füllen Sie den Online-Fragebogen bis zum 17.06.2024 aus.

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.