Umweltüberwachung

Für die Überwachung von gewerblichen- und industriellen Anlagen mit besonderem Umweltrisiko wurde am 24.11.2010 die EU-Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionen – integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; kurz: IE-Richtlinie oder IED) beschlossen.

Ein Kernpunkt dieser Verordnung ist die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu regelmäßigen Überwachungen anhand von Überwachungsplänen. Je nach Umweltgefährdungspotential sind für Anlagen nach der IE-Richtlinie (IE-Anlagen) maximal ein bis drei Jahre vorgeschrieben.

Umweltüberwachungen sind medienübergreifend durchzuführen, so dass bei diesen Inspektionen alle Aspekte des Umweltschutzes überprüft werden und somit eine Koordinierung von gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigungen aus verschiedenen Sachbereichen des Umweltrechts vorgesehen ist.

 

Die Anforderungen der Umweltinspektionen wurden am 02.05.2013 in nationales Recht (u.a. § 52a Bundes- Immissionsschutzgesetz) umgesetzt.

 

Überwachungsplan

Umweltbehörden in Deutschland müssen Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für besonders umweltrelevante Anlagen – Anlagen die der IE-Richtlinie unterfallen – erstellen.

 

Ein Überwachungsplan muss Folgendes enthalten:

 

  1. den räumlichen Geltungsbereich des Plans,
  2. eine allgemeine Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans,
  3. ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen,
  4. Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung,
  5. Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie
  6. soweit erforderlich, Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden.

 

Anlagen in verschiedenen Zuständigkeiten, z.B. der Bezirksregierung Münster und des Kreises Warendorf liegen oft in unmittelbarer Nähe. Deshalb haben die Unteren Umweltschutzbehörden und die Bezirksregierung Münster einen gemeinsamen Überwachungsplan abgestimmt und veröffentlicht.

 

Der gemeinsame Überwachungsplan kann hier aufgerufen werden.

 

Inspektionserlass NRW

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) im sog. Inspektionserlass vom 24.09.2012 (Kriterien für eine risikobasierte Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen) weitergehende Anforderung an die Überwachung von Anlagen festgelegt. Danach sind nicht nur Anlagen nach der IE-Richtlinie regelmäßig zu überwachen, sondern alle Anlagen, die aus Sicht der Umweltschutzbehörden maßgeblichen Einfluss auf die Umweltqualität haben.

Als Rahmen für die Überwachungsfristen werden vom MKULNV NRW ein bis fünf Jahre bei Anlagen nach dem BImSchG und ein bis zehn Jahre bei sonstigen, baurechtlich genehmigten Anlagen angesehen.

 

Überwachungsprogramm

Die Umweltschutzbehörden sollen auf Grundlage des Überwachungsplans ein sog. Überwachungsprogramm erstellen und regelmäßig aktualisieren. Das Überwachungsprogramm enthält Angaben zu den Überwachungsintervallen der Vor-Ort-Besichtigungen für die einzelnen Anlagen sowie weitere anlagenbezogene Informationen.

 

Das Überwachungsprogramm des Kreises Warendorf kann (sortiert nach Anlagenarten) abgerufen werden:

 

 

 

In diesen Tabellen sind diese Anlagen aufgeführt, deren mögliche Umweltauswirkungen besonders relevant zu bewerten sind. Dieses Überwachungsprogramm wird fortlaufend ergänzt.

 

Dies sind im Kreis Warendorf zusätzlich zu den IE-Anlagen

  • alle Biogasanlagen
  • Anlagen mit Abluftreinigungsanlagen (keine Kleinstanlagen)
  • Anlagen der 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen)
  • Abfallanlagen nach der Obergruppe der 4. BImSchV
  • Windenergieanlagen die vor 2002 in Betrieb genommen wurden. (Stand 2020)

 

Zusätzlich gibt es im Kreis Warendorf Anlagen, die von der Bezirksregierung Münster überwacht werden. Das Überwachungsprogramm dieser Anlagen ist hier zu finden.

 

Die Umweltüberwachung erfolgt beim Kreis Warendorf medienübergreifend in enger Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Veterinäramt (bei Tierhaltungsanlagen) sowie der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden.

 

Veröffentlichung von Ergebnissen der Umweltinspektionen

Die sog. Umweltinspektionsberichte stellen eine Zusammenfassung der Umweltinspektionen (Vor-Ort-Termine) dar.

 

Aufgeteilt nach Städten und Gemeinden können die Berichte hier eingesehen werden.

 

Festgestellte Mängel werden gemäß dem Inspektionserlass NRW wie folgt bewertet:

 

Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

 

Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

 

Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

 

Nach vollständiger Mängelabstellung wird ein ergänzender Hinweis in den Bericht aufgenommen.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.