Kfz-Zulassung | Kreis Warendorf
Besuch der Zulassungsstellen zwischen den Feiertagen
In der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich zum 01.01.2025 wird die Zulassungsstelle in Warendorf, wie auch das gesamte Kreishaus in Warendorf, geschlossen.
Die Zulassungsstelle in Beckum ist in der Zeit vom 24.12. bis zum 28.12.2024 geschlossen.
Am 30.12.2024 ist der Besuch der Zulassungsstelle in Beckum vormittags in der Zeit von 07.30 bis 12.00 Uhr ohne Termin möglich.
Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Dienstleistungen angeboten und alle Anliegen bearbeitet werden können.
Ihr Team der Zulassungsstelle
Aktuelle Situation in der Zulassungsstelle
Vormittags können Sie die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf ohne vorherige Terminreservierung besuchen.
Nachmittags ist ein Besuch nur möglich, wenn Sie vorab Online einen Termin vereinbart haben.
Aufgrund der Vielzahl der Anrufe bei der Zulassungsstelle, konnte in der Vergangenheit nur ein Teil der eingehenden Anrufe entgegengenommen werden.
Daher unterstützt nun ein virtueller Assistent, ein sogenannter Voice-Bot, die Mitarbeiter der Zulassungsstelle und kann Ihnen aktuell Informationen zu den regulären Öffnungszeiten, zu der Kennzeichenreservierung, zu der Terminvereinbarung und zu den benötigten Unterlagen für die meisten Anliegen geben.
Falls Ihr Anliegen nicht dabei sein sollte, werden Sie an die Mitarbeiter der Zuassungsstelle weitergeleitet.
Geben Sie unserem neuen virtuellen Mitarbeiter gerne eine Chance, auch wenn die Handhabung ungewohnt sein sollte.
Wenn Sie die nachfolgenden Buttons betätigen, erhalten Sie weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen und zu den Dienstleistungen und den benötigten Unterlagen.
Online-Zulassungen und -Abmeldungen für Privatkunden und Unternehmen freigeschaltet
Ab sofort können Privatkunden und Unternehmen von den gesetzlichen Änderungen im Bereich des i-Kfz profitieren.
Neuerdings ist die Abmeldung von Fahrzeugen ohne vorherige Regiestrierung möglich. Sie benötigen lediglich das Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer, sowie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und des/der Kennzeichen. Bei der Zulassungsbescheinigung finden Sie den Sicherheitscode unter dem Rubbelfeld auf der Rückseite (bitte vorsichtig freilegen). Bei den Kennzeichen lässt sich bei den Siegeln mit dem NRW-Wappen eine Schutzfolie abziehen, hinter der sich der Sicherheitscode befindet (auch hier bitte vorsichtig freilegen).
Die Bezahlung ist aktuell nur mit Kreditkarte oder per Giropay möglich.
Bei den Zulassungsvorgängen müssen Sie sich zunächst authentifizieren.
Bei Privatkunden erfolgt dies über den neuen Personalausweis mit eID und dem PIN-Code, den Sie von dem Bürgerbüro erhalten haben. Hiermit können Sie sich bei der BundID registrieren und anschließend über das Kfz-Portal Ihre Zulassung vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorab die Ausweisapp2 auf Ihrem Rechner installieren müssen und diese auch aktiviert ist.
Bei den Unternehmen erfolgt die Registrierung über das Elster-Zertifikat des Unternehmens.
Je nach Antragsart benötigen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 und der Kennzeichen. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Siegelplaketten der Nummernschilder wurden die Sicherheitscodes im Jahr 2015, bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurden die Sicherheitscodes im Jahr 2018 eingeführt. Sollten Sie nicht über die geforderten Sicherheitscodes verfügen, da die Papiere oder Plaketten schon vor diesen Zeiträumen ausgegeben wurden, ist das Online-Verfahren leider aus technischen Gründen nicht möglich.
Wenn Sie bei dem Freilegen der Sicherheitscodes den Code ggf. nicht erkennen können oder aus Versehen zerstört haben, nehmen Sie gerne per Mail unter: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de Kontakt mit uns auf. Unter Angabe des Kennzeichens und einem Foto der Nummernschilder prüfen wir, ob uns der Sicherheitscode vorliegt und teilen Ihnen diesen per Email mit, damit Sie das Fahrzeug Online abmelden können.
Änderungen zum 01.09.2023
Ab dem 01.09.2023 gelten aufgrund einer Gesetzesänderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geänderte Zulassungsgebühren.
Eine Übersicht der geänderten Gebührentarife entnehmen Sie bitte der oben stehenden Aufstellung.
Zudem ist bei der Einreichungen von Verwertungsnachweisen für Fahrzeuge die verschrottet werden sollen, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) einzuziehen.
Unsere Online-Angebote für Sie
Nutzen Sie gerne die hier aufgeführten Online-Angebote der Kfz-Zulassungsstelle.
Sie können hier Termine für den Besuch der Zulassungsstelle an den Nachmittagen buchen, Wunschkennzeichen reservieren oder auch Ihre Zulassung oder Abmeldung Online durchführen.
Beachten Sie hierzu bitte die nachfolgenden Hinweise.
Terminreservierung für die Kfz-Zulassungsstelle
Hier können Sie Termine für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle in Beckum oder Warendorf buchen.
Es stehen nur Termine an den Nachmittagen zur Verfügung. Vormittags ist der Besuch ohne Terminreservierung möglich.
Es wird Ihnen immer der erste freie Termin angezeigt.
Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin zum Eingang der Zulassungsstelle. Sie werden von den Mitarbeitern zu Ihrem Termin herein gelassen.
Aufgrund der hohen Nachfrage stehen meist keine kurzfristigen Termine zur Verfügung.
Dieses Angebot gilt nur für Kunden der Zulassungsstelle. Sie können hier keine Termine für den Besuch der Führerscheinstelle reservieren.
Wunschkennzeichen Online
Sie haben die Möglichkeit sich Ihr Wunschkennzeichen selbst auszusuchen und vorab zu reservieren. Die Reservierung bleibt für 90 Tage bestehen und wird im Anschluss automatisch gelöscht.
Für die Vorab-Reservierung eines Wunschkennzeichens werden bei Verwendung des Kennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung Gebühren in Höhe von insgesamt 12,80 € erhoben.
Bitte weisen Sie im Rahmen der Zulassung darauf hin, wenn Sie ein Sonderkennzeichen, also zum Beispiel ein Oldtimer Kennzeichen mit "H" oder ein Kennzeichen für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit "E" wünschen.
Die hier vorgenommenen zusätzlichen Merkmale "H" und "E" können nicht automatisch ins Zulassungsverfahren übernommen werden.
Zulassungsstelle Online
Über das STVA-Portal der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf können Sie Ihr Fahrzeug selbstständig zulassen, abmelden oder auch einen Anschriftenwechsel durchführen. Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist in diesem Fall nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise erhalten Sie, wenn Sie den Button "Online Zulassung und Abmeldung (i-kfz)" betätigen.
Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Servicekonto.NRW mit Ihrem neuen Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel registrieren und anmelden. Hierbei muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert bzw. freigeschaltet sein. Zudem muss auf Ihrem Gerät die kostenlose "AusweisApp2" installiert und aktiviert sein.
Je nach Zulassungsvorgang benötigen Sie für dieses Verfahren auf Ihren Zulassungsbescheinigungen und den Kennzeichen einen aufgespendeten Sicherheitscode. Dieser verbirgt sich unter dem grün hinterlegten "Rubbelfeld" und muss vorsichtig freigelegt werden. Bitte legen Sie den Sicherheitscode erst frei, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Nach Eingang Ihres Antrages bei der Zulassungsstelle (1. Werktag nach der Beantragung) werden nach erfolgreicher Bearbeitung durch die Zulassungsstelle die erstellten Fahrzeugpapiere und Siegel / Plaketten per Postzustellungsurkunde an Sie versendet.
Sonstige Hinweise
Eine Zulassung von Fahrzeugen mit den Merkmalen "H" für Oldtimer-Fahrzeuge, "E" für Elektrofahrzeuge und mit Saisonzeiträumen ist technisch leider nicht möglich. Eine Zulassung dieser Fahrzeuge kann nur in der Zulassungsstelle direkt erfolgen.
Bei der Zulassung von zuvor abgemeldeten Fahrzeugen oder bei einem Wechsel von Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen darf das Fahrzeug unabhängig vom Eingang der Papiere und Plaketten bei Ihnen das Fahrzeug erst am dritten Tag nach erfolgreicher Bearbeitung der Zulassung durch die Zulassungsstelle im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Beachten Sie daher bitte die entsprechenden Hinweise in Ihrem Bescheid.
Terminreservierung Kfz-Zulassungsstelle Online
Wunschkennzeichen Online
Zulassungsstelle Online (i-KFZ)
Webcam
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.