Sendenhorst legt ausgeglichenen Haushalt vor | Kreis Warendorf

Sendenhorst legt ausgeglichenen Haushalt vor

„Die Stadt Sendenhorst konnte in den vergangenen Jahren in der Regel bessere Jahresabschlüsse als geplant verbuchen. So kann die Stadt auch für das Jahr 2024 einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt vorlegen“, freute sich Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltsverfügung an Bürgermeisterin Katrin Reuscher im Kreishaus. „Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken und die Veröffentlichung der Haushaltssatzung kann erfolgen“, so der Landrat weiter.

 

Zwar rechnet die Stadt für 2024 mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von knapp 4,4 Mio. Euro. Doch durch die positiven Jahresergebnisse von 2022 und 2023 ist die Stadt in der Lage, den Haushalt durch eine Verringerung der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Dazu ist keine Genehmigung des Kreises erforderlich.

 

Für 2024 rechnet die Stadt Sendenhorst mit Gewerbesteuererträgen in Höhe von 8,2 Mio. Euro. Das wären 900.000 Euro mehr als in 2023. Für die Jahre 2025 und 2026 rechnet die Stadt relativ vorsichtig mit nur moderat steigenden Gewerbesteuereinnahmen und für das Jahr 2027 mit einer Verringerung des Ansatzes um 900.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr, was angesichts gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten durchaus nachvollziehbar ist.

 

In den kommenden Jahren möchte die Stadt Sendenhorst verschiedene Projekte umsetzen und plant dafür die Aufnahme hoher Investitionskredite ein.

 

„Wir haben zahlreiche große Infrastrukturprojekte in die Planung eingestellt. Dazu gehören zum Beispiel die beiden Mobilstationen in Sendenhorst und Albersloh und das neue Feuerwehrgerätehaus. Auch Investitionen in die Schulen sind vorgesehen. Um die Belastung für unseren Haushalt zu senken, werden wir versuchen, dafür auch Förderungen zu erhalten“, so Bürgermeisterin Katrin Reuscher.

 

Kreisdirektor Dr. Stefan Funke sieht in den bis 2027 geplanten Investitionskrediten in Höhe von rund 29 Mio. Euro eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für künftige Haushaltsjahre. „Es bleibt zu hoffen, dass die vorgesehenen Kreditermächtigungen nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden müssen. Es bestehen aber keine rechtlichen Bedenken gegen die geplante Kreditaufnahme“, so Dr. Funke.

 

 




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