Liegenschaftskataster

Hauptzweck des Liegenschaftskatasters ist die Dokumentation des Eigentums an Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster dient hierbei dem räumlichen Nachweis der im Grundbuch geführten Grundstücke.

 

Zusammen mit Daten der Landesvermessung bildet das Liegenschaftskataster darüber hinaus die amtliche Grundlage für raumbezogene Planungen und Entscheidungen. Diese Daten können Sie über beim Geodatenzentrum des Kreises bestellen.

 

                                                      Hier gelangen Sie zur Liegenschaftskarte

 

Geodatenzentrum

Über das Geodatenzentrum können Sie die Daten und Produkte des Liegenschaftskataster und der Landesvermessung bestellen.

 

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten rund um die Themen Vermessung, Kataster, Geodaten und Geodienste.

Fachanwendungen für Vermessungstellen

Für Fachanwender z.B. von Kommunen oder externen Vermessungstellen stellt der Kreis Warendorf verschiedene Fachanwendungen (GeoportalPlus, Digitales Rissarchiv, ...) zur Verfügung.

 

(Der Zugang wird nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung freigeschaltet.)

Kontakt Geodatenzentrum

Amt für Geoinformation und Kataster

Geoinformation, Geodatenzentrum

 

Ansprechpartner Geodatenzentrum:

  • Dirk Lockenkötter
  • Julian Müller-Terbille

Telefon:

02581/53-6209

Telefax:

02581/53-6299

E-Mail:

geodatenzentrum@kreis-warendorf.de

Kontakt Geoinformation

Amt für Geoinformation und Kataster

Geoinformation, Geodatenzentrum

 

Ansprechpartner Geoportal und andere Fachverfahren:

  • Richard Scheimann
  • Maria Daedelow
  • Frank Böning
  • Julian Müller-Terbille

Telefon:

02581/53-6208

E-Mail:

geoinformation@kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.