Haushalt der Stadt Ahlen genehmigt | Kreis Warendorf
Haushalt der Stadt Ahlen genehmigt
Die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist durchweg angespannt. Auch die Stadt Ahlen rechnet für das Jahr 2025 mit erheblichen Fehlbeträgen, die durch einen Griff in die Allgemeine Rücklage und Verlustvorträge in die Zukunft ausgeglichen werden müssen.
Um den Haushalt für das Jahr 2023 auszugleichen, musste die Stadt Ahlen ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufbrauchen. Da auch in den kommenden Jahren keine ausgeglichenen Haushalte möglich sind, ist der Griff in die Allgemeine rücklage nötig geworden, denn allein für 2026 und 2027 rechnet man in Ahlen mit negativen Ergebnissen von jeweils gut 17 Mio. Euro.
Um eine bilanzielle Überschuldung der Stadt zu vermeiden, müsse zwar gespart werden, vor allem aber eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land erfolgen, waren sich Landrat Dr. Olaf Gericke und Bürgermeister Dr. Alexander Berger einig.
„Die Kommunen sind strukturell von Bund und Land unterfinanziert. Das bekommt auch die Stadt Ahlen trotz guter Steuereinnahmen zu spüren“, so Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltsverfügung an Dr. Berger.
Dr. Alexander Berger: „Wir werden konsequent daran arbeiten, die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten, damit wir Ahlen als Heimat unserer Bürgerinnen und Bürger lebenswert weiterentwickeln können.“
Der Kreis Warendorf begrüßt ausdrücklich, dass der Stadtrat beschlossen hat, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzulegen, um die städtischen Finanzen zu konsolidieren.
Der Kreis Warendorf sieht erhebliche Herausforderungen für die Stadt, hat aber keine haushaltsrechtlichen Bedenken. Der Vortrag der anteiligen negativen Jahresergebnisse in kommenden Haushaltsjahre und Verringerung der Allgemeinen Rücklage wird genehmigt.
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