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Ihre Ansprechpartnerin

Sozialplanerin

Verena Schulte-Sienbeck

Telefon: 02581 - 535002

Fax: 02581 - 535099

 

E-Mail: verena.schulte-sienbeck(at)kreis-warendorf.de 

Bauantragsauskunft Online

Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen. [ausführlich]

EA Münsterland: Lotse für Dienstleister

Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen. Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Auftaktveranstaltung am 27.09.2011
Workshop zum Thema Erziehung und Bildung
Impression aus der Planungsgruppen-Arbeit

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft. In ihr werden die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Sie hat das Ziel, die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen zu fördern. Menschen in ihrer Verschiedenheit anzunehmen und Bedingungen zu schaffen, die allen eine Teilhabe ermöglichen - darum geht es beim Thema Inklusion.

In der öffentlichen Diskussion liegt der Fokus in der Regel auf dem Bereich der schulischen Bildung. Die UN-Konvention versteht Teilhabe jedoch in einem weit umfassenderen Sinne und bezieht auch die Bereiche Arbeit, Wohnen, Kultur und Gesundheit mit ein.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurden Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK erstellt. Auch der LWL erarbeitet derzeit einen Aktionsplan. Als erster Kreis in NRW legt nun auch der Kreis Warendorf einen Inklusionsplan vor.

Was bedeutet Inklusion für die verschiedenen gesellschaftlichen Lebensbereiche? Wo gelingt Inklusion im Kreis Warendorf bereits und wo besteht noch besonderer Handlungsbedarf? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt des Inklusions-Projektes des Kreises, das in enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat des Kreises durchgeführt wurde.

Denn beim Thema Inklusion fangen wir ja nicht bei Null an. Viele Institutionen, Vereine und Initiativen setzen sich seit vielen Jahren für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Auf diese Erfahren und guten Beispiele gilt es aufzubauen.

Der Startschuss für das Projekt fiel mit der Auftaktveranstaltung am 27.09.2011 auf Haus Nottbeck. Fünf Planungsgruppen, die mit Experten mit und ohne Behinderungen besetzt waren, haben sich anschließend in der ersten Jahreshälfte 2012 mit folgenden Handlungsfeldern auseinandergesetzt:

  • Arbeit
  • Erziehung und Bildung
  • Gesundheit
  • Mobilität, Barrierefreiheit und Freizeit
  • Wohnen


Ergänzend zur Arbeit in den Planungsgruppen haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung auch auf den Weg gemacht und mit verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörigen das direkte Gespräch gesucht. Dadurch sollten einzelne Fragestellungen noch einmal vertieft und Perspektiven bestimmter Zielgruppen stärker in den Blick genommen werden. Dazu gehörten Gesprächsrunden mit Mitgliedern des Blinden- und Sehbehindertenvereins in Warendorf, der Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hörschädigung in Ahlen und der "Elterninitiative Gemeinsamer Unterricht (GU) in Ahlen", aber auch Besuche in Schulen. Darüber hinaus wurden die Bewohnerbeiräte der stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema Wohnen befragt.

Wichtigstes Ergebnis des Inklusionsprojektes ist ein Handlungsprogramm mit knapp 150 Maßnahmen, von denen etwa die Hälfte in die Zuständigkeit des Kreises fällt. Diese Maßnahmen wurden fachlich gewichtet und priorisiert.

Der Inklusionsplan wurde im Februar 2013 im Behindertenbeirat und anschließend in den zuständigen Fachausschüssen des Kreistages vorgestellt und beraten. Die Verabschiedung durch den Kreistag ist für den 12.07.2013 vorgesehen.

Den Entwurf des Inklusionsplans können Sie Initiates file downloadhier herunterladen.