SGB XII – Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen | Kreis Warendorf

Sozialhilfe – Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die entweder aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sein können oder denen dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.


Anspruch auf Grundsicherung haben

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
  • Personen, die die Altersgrenze (65 – 67 Jahre) erreicht haben.

 

Die Leistungen werden erbracht, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreicht.

Die Leistungen der Grundsicherung bestehen aus:

  • dem maßgeblichen Regelsatz
  • den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • ggf. Mehrbedarfszuschlägen
  • ggf. anfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen


Die Grafik zeigt die durchschnittliche Zahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung und  den Anteil an der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren je Stadt bzw. Gemeinde im Jahr 2010.

 

Datenquellen: Kreis Warendorf, IT.NRW (Bevölkerungsdaten, Stand 31.12.2009)