SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bedarfsgem. | Kreis Warendorf

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaften

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten.

Die Grafik zeigt die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2010 je Stadt bzw. Gemeinde.

Datenquelle: Eigene Auszählung der ARGE (seit 01.01.2011 Jobcenter)