Vogelschlag an Glas

Jährlich verunglücken über 18 Millionen Vögel durch Kollisionen mit Glasflächen wie Fenstern, Glasfassaden, etc. Auch verglaste Buswartehäuschen stellen eine tödliche Gefahr für Vögel dar.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG, § 44) verbietet das Töten oder Verletzen aller wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten, dazu zählen auch alle einheimischen Vogelarten. Verursachen Glasflächen ein sogenanntes „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“, so wird gegen das BNatschG verstoßen. Dabei kommt es nicht auf die Tötungs-Absicht an, es genügt, dass die Tötung in Kauf genommen wird.

 

Es gibt zwei wesentliche Gefahrensituationen, die durch Glasflächen entstehen können:

  1. Transparente Glasflächen werden von Vögeln nicht erkannt, so dass sie versuchen durch diese hindurch zu fliegen,
  2. verspiegelte Glasflächen werden nicht als Hindernisse erkannt, sondern sich darin spiegelnde Bäume oder Sträucher werden als real wahrgenommen. Will ein Vogel den vermeintlichen Baum erreichen, prallt er gegen die Glasscheibe.

Eine vogelfreundliche Bauweise kann bereits bei der Planung eines Gebäudes oder eines Bauteils durch die Bauherren und Architekten berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Einbeziehung des Themas ermöglicht attraktive und gleichzeitig vogelfreundliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Studien haben gezeigt, dass es mit bestimmten Markierungen der Glasflächen den Vögeln möglich ist, diese als Hindernisse zu erkennen und so die Kollisionsgefahr weitestgehend minimiert wird. Es können Glasscheiben mit einer bei der Herstellung integrierten Vogelschutz-Markierung (z.B. durch Ätzverfahren) verwendet werden. Bestehende Glasflächen können entsprechend nachgerüstet werden. In der Regel genügt es die Glasscheiben des Fensters oder Bus-Wartehäuschens mit einer geeigneten Siebdruckfolie nachzurüsten. Geeignete Folien oder Firmen, die solche vertreiben können bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Nicht jede Folie ist geeignet! Bilder von vogelsicheren Folientypen finden Sie unten auf dieser Seite (Hochwirksame Muster).

Vogelsichere Muster für Glasflächen (hochwirksam gem. österreichischen Norm ONR 191040)

In den Jahren 2006 bis 2014 wurden von der Biologischen Station Hohenau-Ringelsdorf in Österreich Flugtunnelversuche durchgeführt, um die Wirksamkeit unterschiedlicher Markierungsmuster auf Glasflächen zu testen.

Bei den Versuchen wurde ein abgedunkelter Tunnel aufgebaut, an dessen Ende jeweils zwei unterschiedliche Glasscheiben (eine nicht markierte und eine mit Markierungsmuster versehene) montiert waren. Die Vögel konnten nun den „Weg“ durch die linke oder rechte Scheibe wählen, um vermeintlich aus dem Tunnel zu gelangen. Kurz vor Erreichen der Glasscheiben wurden diese aber durch ein sicheres Netz abgefangen. Anhand der von den Vögeln gewählten Flugrichtung konnte dann ausgewertet werden, welche Markierungen die Vögel sehen können (="wirksam") und welche nicht (="unwirksam").

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen rund um den Ornithologen Martin Rössler gelten als weltweit einzigartig und als methodisch am besten gesicherte Untersuchungsergebnisse zum Thema vogelsichere Glasmarkierungen.

Seit Oktober 2010 gelten die in den österreichischen Untersuchungen als hochwirksam getesteten Markierungsmuster (siehe Bilder unten) als genormtes „Vogelschutzglas gemäß ONR 191040“.

Möglichkeiten, um das Kollisionsrisiko für Vögel zu vermindern:

  • Vermeidung von verglasten Hausecken
  • Vermeidung von nicht vogelsicheren transparenten Lärmschutzwänden, Treppenhäusern oder Absturzsicherungen
  • Keine Verwendung spiegelnder Materialien für Fassaden
  • Verwendung von möglichst reflexionsarmem Glas
  • In vogelreichen Lebensräumen oder Naturschutzgebieten sollte den Einsatz von Glas auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt werden
  • Verwendung von vogelsicherem Glas oder Nachrüstung gläserner Buswartehäuschen und gläserner Lärmschutzwände
  • Nachrüstung unsicherer Glasflächen durch Klebefolien mit wirksamen Mustern (s.o.)

Beispiele für vogelsichere Glasflächen

Der BUND hat zum Thema eine interessante Informationsbroschüre veröffentlicht. Diese kann hier herunter geladen werden.

Weitere Informationen zum Thema Vogelschlag an Glas gibt es auch auf folgenden Internetseiten:

https://www.bund-nrw.de/themen/vogelschlag-an-glas/

https://lnv-bw.de/vogelschlag-an-glas/

http://www.wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/vogelanprall-an-glasflaechen

https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf

Ansprechpartner

Amt für Planung und Naturschutz

 

Amtsleitung: Martin Terwey

Telefon: 02581/53-6100
Fax: 02581/53-96100
E-Mail: Martin.Terwey@kreis-warendorf.de

 

Leitung der Unteren Naturschutzbehörde: Daniela Puppe

Telefon: 02581/53-6130
Fax: 02581/53-96130
E-Mail: Daniela.Puppe@kreis-warendorf.de

 

Sprechzeiten:

Wochentag

Vormittags

Nachmittags

Montag

08:30 - 12:00

14:00 - 16:00

Dienstag

08:30 - 12:00

14:00 - 16:00

Mittwoch

08:30 - 12:00

14:00 - 16:00

Donnerstag

08:30 - 12:00

14:00 - 16:00

Freitag

08:30 - 12:00

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.