Schutz heimischer wildlebender Fluginsekten wie Hornissen, Bienen, Hummeln und Wespen

Rechtliche Grundlagen

Hornissen, Bienen, Hummeln und einige Wespenarten (Kreiselwespen, Knopfhornwespen, diese kommen in der Regel im Kreis Warendorf nicht vor) sind besonders geschützte Tierarten. Nach § 44 Abs. 1 Nr.1 und 3 BNatSchG ist es verboten, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß § 67 Abs. 1 und 2 BNatSchG kann von diesem Verbot auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn die Durchführung dieser Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht zumutbaren Belastung (z.B. eine Gefährdung von Menschen, insbesondere von Kindern) führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist und bestimmte Vorschriften nicht entgegenstehen.

Alle übrigen Wespenarten (z.B. Gemeine Wespe und Deutsche Wespe) sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG geschützt. Es ist verboten diese mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Sollte Ihnen ein vernünftiger Grund (z.B. Gefährdung von Menschen, insbes. Kindern) vorliegen und es sich nicht um ein Nest der Kreiselwespen, Knopfhornwespen handeln, kann ein Wespennest ohne eine Befreiung entfernt werden.

 

 

 

Wann ist eine Befreiung notwendig?

Hornissen, Bienen, Hummeln:

Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich!

 

Wespen (z.B. Deutsche Wespe oder Gemeine Wespe):

Keine Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich!

 

 

Eine Liste mit Fachpersonen und -firmen, die Hornissen und weitere Arten umsiedeln bzw. fachmännisch entfernen können, kann bei der Unteren Naturschutzbehörde angefordert werden.

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Michaela Kamphans

Ausstellen von Genehmigungen

Tel. 02581 53-6122

Michaela.Kamphans@kreis-warendorf.de

 

Ann-Kathrin Will

Fachliche Unterstützung

Tel. 02581 53-6134

Ann-Kathrin.Will@kreis-warendorf.de

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.