Demokratischer Aufbruch nach 1945

Das östliche Münsterland wurde 1945 von den britischen Truppen besetzt, die den Aufbau von Verwaltung und Verfassung begleiteten.

 

Die deutsche Selbstverwaltungstradition sollte nach britischer Vorstellung umgestaltet werden. In Anlehnung an die am 1. April 1946 von der Militärregierung erlassene „Revidierte Deutsche Gemeindeordnung“ wurde der Kreistag oberstes Verfassungsorgan, der von den Bürgern gewählt wird. Der Kreistag wählte den Landrat, den Vorsitzenden des Kreistags.

 

Der Kreisausschuss sollte als Steuerungsorgan des Kreistags für die Umsetzung der politischen Beschlüsse auf Verwaltungsebene sorgen. Der Verwaltung stand der vom Kreistag gewählte Oberkreisdirektor vor.

 

Rechts sehen Sie einen Stimmzettel für die Kreistagswahl im Kreis Warendorf am 13. Oktober 1946. Mit 29 Mandaten erhielt die CDU 75 % der Sitze.

Erster Landrat 1946

Dr. Hermann Terdenge (1892-1959) wurde am 11. Januar 1946 von der britischen Militärregierung zum Landrat des Kreises Warendorf berufen.

 

Am 1. April 1946 übernahm er das neue Amt des Oberkreisdirektors, das er bis 1951 ausübte.

Beckumer Kreistag (1948-1952)

Die Mitglieder des Beckumer Kreistages (1948-1952) im Vorfeld der Kreistagssitzung vom 28. Oktober 1952 vor dem Kreishaus in Beckum.

Demokratisierung und Dezentralisierung

Die britische Militärregierung legte mit einer Verordnung vom 30. Mai 1946, also noch vor der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. August 1946, einen Termin für die Wahl von Vertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten der britischen Besatzungszone fest.

 

Am 13. Oktober 1946 fanden erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auch in den Kreisen Warendorf und Beckum freie, demokratische Wahlen statt.

Vorausgegangen war dieser Wahl eine von der Militärregierung im April 1946 durchgeführte grundlegende Änderung der Deutschen Gemeindeordnung von 1935, die ein Bruch mit der deutschen Kommunaltradition bedeutete und die gültige Kreisordnung von Westfalen (1886) ablöste.

 

Die auf Kreisebene bestehende Alleinvertretung durch die Landräte wurde zugunsten einer Aufteilung dieser Machfülle abgeschafft. Die Landräte übernahmen politische und repräsentative Aufgaben in ehrenamtlicher Funktion, während die Verwaltungsführung von überparteilichen Fachbeamten wahrgenommen werden sollte, den Oberkreisdirektoren.

 

Rechts die erste Seite des Protokolls der konstituierenden Kreistagssitzung des Beckumer Kreistages nach der Kreistagswahl vom 13. Oktober 1946.

Wiederherstellung der Grundversorgung

Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 standen die funktionsfähigen Kommunalverwaltungen in den Kreisen Beckum und Warendorf für die erste Zeit des Wiederaufbaus im Fokus des Geschehens.

 

Nicht nur die Menschen des östlichen Münsterlandes, auch die britische Militärregierung wandten sich an die Kreise. Unter der Aufsicht der neuen Machthaber sicherten die beiden Kreise die Versorgung der Bevölkerung mit dem Überlebensnotwendigen, die Wiedereingliederung rückkehrender Kriegsgefangener sowie die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen.

Die Gebietsreform und die Entstehung des Kreises Warendorf

Die kommunale Gebietsreform erfolgte im östlichen Münsterland in zwei Phasen: Zunächst von 1967–1969 auf Stadt- und Gemeindeebene und von 1972–1975 auf der Ebene des Kreises.

 

In der ersten Phase wurden Kirchspielgemeinden mit den gleichnamigen Städten verbunden, benachbarte kleine ländliche Gemeinden größeren Kommunen zugeordnet und aus bisherigen Ämtern Zentralgemeinden gebildet. Schon in dieser Phase ergaben sich „Härtefälle“.

 

Die zweite Phase der Kommunalreform begann 1970 und fand in dem am 8. Mai 1974 im Landtag von NRW verabschiedeten Münster-Hamm-Gesetz die entscheidenden Regelungen.

 

Der Gebietsveränderungsvertrag zwischen Beckum und Warendorf von Juni 1973 stellte die Frage des Kreissitzes zunächst zurück. Schließlich entschied der Landtag, dass der Sitz der Kreisverwaltung in Warendorf sein sollte.

 

Das Bild zeigt die Unterzeichnung des Gebietsveränderungsvertrages zwischen den Kreisen Beckum und Warendorf am Mittwoch, 13. Juni 1973 in Warendorf. Sitzend (von links) OKD Schulte, Kreisdirektor Dr. Thöne, OKD Dr. Schnettler; stehend (von links) Landrat Dr. Höchst, Kreisdirektor Herold, Landrat Frisch.

Das Ringen um die Neugliederung - Wahl des Kreissitzes

In einer gemeinsamen Sitzung des Beckumer und des Warendorfer Kreistags am 19. Juni 1970 in der Gaststätte Waldhof in Harsewinkel sprachen sich beide Gremien für einen Zusammenschluss der beiden Kreise aus.

 

In der Mitte stehend der Warendorfer Landrat Dr. Höchst, links daneben der Bürgermeister Dr. Strake aus Harsewinkel, links davon OKD Dr. Schnettler. Rechts vom Redner der Warendorfer Landrat Frisch, rechts davon OKD Schulte.

"Beckum muss Kreisstadt bleiben!"

Auf einer außerordentlichen Personalversammlung der Beckumer Kreisverwaltung in der Berufsschulaula am 26. September 1973, sprachen sich Mitarbeiter, Verwaltungsspitze und Politiker für Beckum als Kreissitz aus.

Dem Kreis Beckum wird "das Grab geschaufelt"

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (23./24.03.1974) brachten Unbekannte vor der Baugrube für das zukünftige Pütt-Denkmal ein Schild an, auf dem das Bedauern für die Entscheidung für den Kreissitz Warendorf geäußert wird.

Der Kreis Warendorf bekommt ein Kreishaus

Der neue Kreis Warendorf vereinigte im Januar 1975 die Kreisverwaltungen Beckum und Warendorf sowie Teile der Verwaltungen aus Münster und Lüdinghausen. Insgesamt waren anfangs 774 Mitarbeiter in der Kreisverwaltung tätig.

 

Die einzelnen Verwaltungseinheiten des neuen Kreises waren in 19 unterschiedlichen Gebäuden in Ahlen, Beckum, Liesborn, Oelde und Warendorf untergebracht. Ein zentrales Verwaltungsgebäude am Kreissitz fehlte aber.

 

Bereits im Herbst 1975 wurde daher mit der Planung eines Kreishausneubaus begonnen. Im Rahmen des 1977 durchgeführten Architektenwettbewerbs entschied der Kreistag die Architektengemeinschaft Wilhelm Kiküm und Reiner Brechler mit der Planung des Kreishauses zu beauftragen.

 

1982 erfolgte die Einweihung des zentralen Verwaltungssitzes des Kreises, der den Großteil der Dienststellen der Kreisverwaltung beherbergte.

Ehemalige Warendorfer Kreisverwaltung

Das Gebäude der ehemaligen Warendorfer Kreisverwaltung, in dem seit 1982 die Stadtverwaltung untergebracht ist.

Kataster- und Vermessungabteilung in Beckum

Büro in der Kataster- und Vermessungsabteilung in Beckum: Die räumliche Situation war in den dezentralen Standorten der Kreisverwaltung vielfach beengt und entsprach nicht mehr den Erfordernissen einer modernen Leistungsverwaltung.

Mehr Informationen

Sie möchten mehr über die Kreisneugliederung und ersten 40 Jahre des neuen Kreises Warendorf erfahren? Unsere Online-Ausstellung "40 Jahre Kreis Warendorf" finden Sie Opens internal link in current windowhier.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.