I. Die kommunale Gebietsreform 1967-1975

Die kommunale Gebietsreform erfolgte im Münsterland in zwei Phasen, zunächst von

1967-1969 auf der Gemeindeebene und von 1972–1975 auf der Ebene der Kreise.

 

In eigener Initiative und Abstimmung sollten sich die Gemeinden zwischen 1967–1969 in einem ersten Schritt zu größeren Kommunen zusammenschließen.

 

Insbesondere wurden die Kirchspielgemeinden mit den gleichnamigen Städten verbunden, benachbarte kleine ländliche Gemeinden größeren Kommunen zugeordnet und aus bisherigen Ämtern Zentralgemeinden gemacht.

 

Schon in dieser Phase ergaben sich bereits „Härtefälle“, wie die Aufgabe der kommunalen Selbstständigkeit des Kirchdorfs Füchtorf, oder das Ausscheiden der Gemeinden Herzfeld und Lippborg aus dem Kreis Beckum sowie der Verlust der kommunalen Bindung Lettes zu Clarholz.

 

Die zweite Phase der Kommunalreform begann 1970 und fand im Bielefeld-Gütersloh-Gesetz von 1972 und dem am 8. Mai 1974 im Landtag von NRW verabschiedeten Münster-Hamm-Gesetz ihre entscheidenden Regelungen.

 

Der Gesetzgeber verfolgte das Ziel, konkurrierende kommunale Entwicklungen zu verhindern und durch Zusammenschlüsse die Leistungsfähigkeit von neuen, größeren Kommunen zu stärken.

 

Aus den Gesetzen und ihren Begründungen ist der Wille der beteiligten Kommissionen und Personen zu entnehmen, durch Kenntnis der regionalen Verhältnisse und in Abstimmung mit den Beteiligten zu ausgewogenen Entscheidungen zu kommen.

 

Die Kreise Beckum und Warendorf vor der 1. Kommunalen Gebietsreform 1965

Zwischen 1815 und 1967 gab es nur ganz geringfügige kommunale Änderungen im Gebiet des heutigen Kreises Warendorf. 

Fusion der Stadt Oelde und der Gemeinde Kirchspiel Oelde

Der Bürgermeister der Stadt Oelde, Fritz Haver, der Bürgermeister des Kirchspiels Oelde, Alexander Erdland, und der Amtsdirektor Dr. Friedrich Schmänk unterzeichnen den Gebietsveränderungsvertrag zwischen der Stadt Oelde und der Gemeinde Kirchspiel Oelde im Bahnhof-Hotel Zurbrüggen in Oelde am 5. April 1968.

Die Kreise Beckum und Warendorf nach der 1. Phase der Kommunalen Gebietsreform 1969

Diese Phase war geprägt durch zahlreiche Fusionen und Eingemeinden zwischen 1967–1969 in Ahlen, Beckum, Drensteinfurt, Enniger, Freckenhorst, Oelde, Neubeckum, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte und Warendorf. Über die Kreisgrenzen hinaus ging die Überweisung der Gemeinde Herzfeld (Amt Liesborn-Wadersloh) aus dem Kreis Beckum in den Kreis Soest und der Gemeinde Benteler in den Kreis Wiedenbrück. 

Der Kreis Warendorf nach der 2. Phase der Kommunalen Neugliederung 1972-1975

Der neue Kreis ist kein bloßer Zusammenschluss der alten Kreise Beckum und Warendorf, sondern besteht aus Teilen dieser beiden Altkreise sowie der ehemaligen Kreise Münster und Lüdinghausen. So wurden vom Kreis Beckum Benteler, Heessen, Herzfeld, Lippborg und Bad Waldliesborn abgetrennt, nachdem bereits 1973 die Stadt Harsewinkel sowie die Gemeinden Greffen und Marienfeld vom Kreis Warendorf abgetrennt worden waren. Zudem gehören fortan zum Kreis Warendorf noch die Städte und Gemeinden Albersloh, Alverskirchen, Drensteinfurt, Rinkerode, Telgte und Westbevern.

Die Köstering-Kommission informiert den Warendorfer Kreistag

Die Kommission der Landesregierung (Köstering-Kommission) zur Neuordnung der Gemeinden informierte den Kreistag in einer Sitzung im Warendorfer Bürgerschützenhof über ihr Modell der Gemeindefusionen. Die Kommission erhielt ihren Namen vom leitenden Ministerialrat im NRW-Innenministerium, Heinz Köstering, der maßgeblich die kommunale Neugliederung in NRW plante und durchführte. Am Rednerpult Heinz Köstering, rechts von ihm Landrat Dr. Josef Höchst und Oberkreisdirektor Dr. Karl Schnettler.

Unterzeichnung des Gebietsveränderungsvertrages am 13. Juni 1973 in Warendorf

Unterzeichnung des Gebietsveränderungsvertrages zwischen den Altkreisen Beckum und Warendorf am 13. Juni 1973 in der Stadt Warendorf. Sitzend von links: Oberkreisdirektor Schulte, Kreisdirektor Dr. Thöne, Oberkreisdirektor Dr. Schnettler; stehend von links: Landrat Dr. Höchst, Kreisdirektor Herold, Landrat Frisch.




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