Die rechtliche Situation beim Alkohol | Kreis Warendorf
Die rechtliche Situation beim Alkohol
- Was darfst du unter 16 Jahren trinken?
o Du darfst alle Softdrinks wie Cola oder Limo, Säfte und koffeinhaltige Getränke oder Energiedrinks trinken. Außerdem alkoholfreies Bier, Malzbier und alkoholfreier Sekt.
- Und wenn deine Eltern dabei sind?
o Eine Ausnahmeregelung erlaubt es unter 16 Jährigen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht-branntweinhaltige alkoholische Getränke zu verzehren, solange dies unter Aufsicht und mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten geschieht. So darf also Bier und Wein ab 14 Jahren und NUR mit mindestens einem Elternteil probiert werden. Dann ist der Verzehr sogar in der Öffentlichkeit erlaubt, wie zum Beispiel in einer Bar oder Gaststätte.
- Was darfst du ab 16 Jahren trinken oder kaufen?
o Du darfst alle Biermischgetränke (auch Biermischgetränke wie z.B. „flavoured with Tequila“ oder „aromatisiert mit Tequilageschmack“) und Biere sowie Wein, Sekt, weinhaltige Cocktails und Weinmixgetränke trinken.
o Also alles, das keinen Anteil an gebranntem Alkohol besitzt. In der Öffentlichkeit darfst du solche Getränke jedoch nur bis 24 Uhr zu dir nehmen und musst dann die öffentliche Veranstaltung verlassen.
- Was darfst du ab 18 Jahren trinken oder kaufen?
o Ab 18 Jahren darfst du „harte Spirituosen“ erwerben. Dazu zählen alle gebrannten Getränke, sowie gemischte Getränke, die einen Teil gebrannten Alkohol aufweisen. Wie zum Beispiel Liköre, Likörweine oder sogenannte „Alkopops“.
- Wie unterscheidet man diese zwei Getränkeklassen denn nun ganz genau?
o Das entscheidende Kriterium ist ob ein Getränk Branntwein oder branntweinhaltig ist. Der Alkoholgehalt ist nicht das ausschlaggebende Kriterium!
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