Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf

Inhalt:

1. Begriffserklärung: Was ist Adoption

2. Adoptionsformen

Fremdadoption
Verwandtenadoption
Stiefkindadoption

3. Rechtliche Voraussetzung

4. Bewerbervorbereitung

5. Vermittlungsverfahren

6. Betreuung der Adoptivfamilien

7. Betreuung erwachsener Adoptierter bei der Biografiearbeit

8. Betreuung der abgebenden, leiblichen Eltern

9. Gebühren

10. Literaturhinweise zum Weiterlesen

Für abgebende Eltern
Für AdoptionsbewerberInnen / -eltern
Für Kinder

Was ist Adoption?

Der Begriff Adoption kommt aus dem Lateinischen ("adoptare")und bedeutet "Hinzuerwählen". Hieraus könnte abgeleitet werden, dass für AdoptionsbewerberInnen ein nach ihren Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Im Mittelpunkt des sogenannten Adoptionsviereckes steht unumstritten das Kind. Zu den weiteren essentiellen Akteuren zählen die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein/e MitarbeiterIn aus dem Fachdienst.  

Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden. 

Nach oben

Adoptionsformen

Fremdadoption

Unter einer Fremdadoption wird die Annahme eines Kindes verstanden, zu dem keinerlei verwandtschaftliche Beziehungen existieren. Die Fremdadoption kann in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden und zwar als Inkognito-Adoption, als halboffene oder als offene Adoption. Die Öffnung eines Adoptionsprozesses kann auf Wunsch aller Akteure stets noch nach mehreren Jahren erfolgen. Bei der Inkognito-Adoption wird der Name der Annehmenden auf keinen Fall weitergegeben. Bei der halboffenen Adoption kommunizieren die Familien meist über Briefe und können Fotos sowie Erlebnisberichte austauschen. Mit Blick auf den Schutz beider Familien, werden die Briefe etc. stets über den Fachdienst gegeben. Bei einer offenen Adoption begegnen sich abgebende und annehmende Eltern in einem geschützten Rahmen. Hier ist es Ziel offen miteinander umzugehen, d.h. die Anonymität wird auf Wunsch aufgehoben und Namen und Adressen werden preisgegeben. Bei all dem werden gesetzliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten und Grenzen aller Beteiligten berücksichtigt.     

Verwandtenadoption

Die Verwandtenadoption impliziert die Annahme eines Kindes durch bis zum dritten Grad verwandte Personen.

Stiefkindadoption

Eine Stiefkindadoption meint die Annahme eines Kindes durch den neuen Ehepartner des leiblichen Elternteils. Im Unterschied zur Fremdadoption bleibt hier dem Kind der leibliche Elternteil erhalten. Die Vorraussetzung einer Adoption besteht stets darin, dass der leibliche Elternteil mit dem Stiefelternteil verheiratet ist.

Bei eingetragenen Lebensgemeinschaften sind besondere rechtliche Voraussetzungen zu beachten.

Auslandsadoption

Der Fachdienst des Kreises Warendorf führt in der Regel Auslandsadoption nicht eigenständig durch, ist im Verfahren aber beteiligt. Die Vermittlung wird vom Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle, und anerkannten freien Trägern wahrgenommen. Die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle befindet sich in Münster, Warendorfer Str. 25. Bitte sprechen Sie die Adoptionsvermittlung des Kreises Warendorf an, falls Sie am Thema Auslandsadoption interessiert sind und weitere Informationen erhalten möchten.  

Nach oben

Ausgangslage

Zustimmung der leiblichen Eltern

Grundsätzlich müssen leibliche Eltern der Adoption ihres Kindes in einer notariellen Urkunde zustimmen. Diese Zustimmungserklärung können sie frühestens acht Wochen nach der Geburt abgeben.

Leibliche Eltern haben bei dieser für sie sicher sehr schweren Entscheidung einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.   

Nach oben

Bewerbervorbereitung

Ziele der Bewerbervorbereitung

Ziel der Bewerbervorbereitung ist es, zahlreiche potentielle AdoptionsbewerberInnen mit den unterschiedlichsten Kompetenzen und Ressourcen auf die Aufnahme und Annahme eines Adoptivkindes vorzubereiten und Voraussetzungen für eine kindgerechte Entwicklung zu schaffen. Hintergrund ist hierfür die Sicherstellung von zeitnahen, bedarfsorientierten Vermittlungsmöglichkeiten für Kinder.

Der Fachdienst bereitet Adoptivfamilien darauf vor, Kinder unterschiedlicher Herkunft sowie aus individuellen und sozialen Konfliktlagen dauerhaft aufzunehmen und umfassend zu integrieren. Sie sollen für die unterschiedlichen Lebensgeschichten und Bedürfnisse von Kindern sensibilisiert  werden. Im Hinblick darauf wird angestrebt, für jedes betroffene Kind die passende Adoptivfamilie zu finden.

 

Wir suchen demnach Adoptiveltern für:

  • Kinder und Jugendliche, deren Eltern auf Grund der persönlichen Lebenssituation nicht für ihre Kinder sorgen können
  • Kinder und Jugendliche, mit (schwerwiegenden) traumatischen sowie belastenden Lebenserfahrungen, deren Eltern tatsächlich nicht in der Lage sind, die Versorgung und die Erziehung ihres Kindes sicherzustellen

Rahmenbedingungen und Eignungskriterien für BewerberInnen

Im Hinblick auf die anspruchsvollen Aufgaben als Adoptiveltern sollten die BewerberInnen verfügen über:

  • Gefestigte Persönlichkeit
  • Stabilität der Partnerschaft
  • Erziehungsfähigkeit
  • Eigene Lebenszufriedenheit/-ziele
  • Kooperationsbereitschaft
  • Reflexionsfähigkeit
  • Alter

Gemäß § 1743 BGB muss ein Annehmender des verheirateten Adoptivpaares  mindestens 21 und der andere Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sein. Wer ein Kind allein annehmen will, muss 25 Jahre alt sein. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Alter der Annehmenden ist aber ein Indikator, der auf andere Merkmale wie z. B. Lebenserfahrung, Belastung, Flexibilität etc. verweist (Säuglinge stellen andere Anforderungen als heranwachsende, pubertierende Kinder an Adoptionsbewerber).

Daher hat sich in den vergangenen Jahren die Praxis durchgesetzt, dass der Altersabstand zwischen Kind und den Annehmenden nicht größer als 35 - 40 Jahre sein sollte. Dieser Altersunterschied entspricht noch einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis. Oberhalb dieser Grenze kommt eine Vermittlung deswegen nur in Ausnahmefällen in Betracht.

 

Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Wohn- und Lebensformen (leibliche Kinder, Lebensgemeinschaft etc.) oder Berufstätigkeit werden in persönlichen Gesprächen individuell in den Blick genommen. 

Benötigte Unterlagen

Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten: 

  • Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der  Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
  • Ärztliches Gesundheitsattest
  • Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung

Bewerbungsverfahren

Einer Adoptionsvermittlung geht immer ein ca. einjähriges Bewerbungsverfahren voraus. Das Bewerbungsverfahren setzt sich zusammen aus:

  • Informationsgespräch
  • Persönliche Einzel- und Paargespräche
  • Bewerberseminar (sechs Kursabende)

 

Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Team des Fachdienstes.

 

Nach oben

Vermittlungsverfahren

Bei einer Entscheidung für eine Kindesfreigabe beraten die MitarbeiterInnen des Fachdienstes zum Verlauf, zu rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten nach der Abgabe des Kindes. Die Herkunftseltern können laut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§1747 Abs. 2 Satz 1) frühestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes bei einem Notar eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterschreiben. Nach dem Ablauf der 8 Wochen ruhen die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern.

Der Fachdienst sucht unter den vorbereiteten Adoptionsbewerbern dasjenige Paar heraus, welches am besten geeignet scheint, den speziellen Bedürfnissen dieses Kindes gerecht zu werden. Umfassende Informationen zum Kind, die erste persönliche Begegnung und die Entwicklung einer auf gegenseitiger Sympathie beruhenden anfanghaften Beziehung sind wichtige Schritte im Vermittlungsprozess. Bein der Aufnahme des Kindes spricht man von dem Beginn der Adoptionspflegezeit. Nach ca. 1 Jahr stellen die Adoptiveltern einen Antrag auf Annahme des Kindes. Die Kindesannahme ist zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wird dem Antrag der Annehmenden stattgegeben, erlöscht das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu der bisherigen Herkunftsfamilie und die sich aus ihm ergebenen Rechte und Pflichten (§1755 Abs. 1 Satz 1). 

Nach oben

Betreuung der Adoptivfamilien

Bei Bedarf werden Adoptivfamilien begleitet und beraten. Neben der Möglichkeit, ein Gesprächstermin im Amt für Jugend und Bildung wahrzunehmen, bietet der Fachdienst weitere Gelegenheiten zum gemeinsamen Austausch und Weiterbildung an:   

 

  • Fortbildungen mit thematischen Schwerpunkten (z.B. Biografiearbeit, Adoptierte in der Pubertät, Traumatisierung, Umgang mit der Herkunftsfamilie)
  • Treffen für Adoptiv- und Pflegefamilien beim jährlichen Sommerfest
  • Aktionen für Kinder und Jugendliche
  • Hausbesuche

Nach oben

Betreuung erwachsener Adoptierter bei der Biografiearbeit

Bei der Suche eines Adoptierten nach seinen Wurzeln und bei der Auseinandersetzung mit seiner Identität kann die Adoptionsvermittlung unmittelbar unterstützen indem z.B. Kontakt zu Herkunftseltern oder leiblichen Geschwister aufgenommen wird. Hierbei werden die Wünsche und Grenzen der Einzelnen uneingeschränkt berücksichtigt.

Die Aufbewahrung der Adoptionsakten ist beim Adoptions –und Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf sichergestellt. Die Informationen aus den Akten können mit Rücksichtnahme auf den Schutz aller Beteiligten und entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Beisammensein mit einer Fachkraft von dem Adoptierten beim Fachdienst eingeholt werden.   

Nach oben

Betreuung der abgebenden, leiblichen Eltern

Die Adoption ist für leibliche Eltern eine weitrechende Lebensentscheidung, die die Betroffenen immer wieder emotional bewegt und zu unterschiedlichen Fragen führt.

Hier steht der Fachdienst mit einem Gesprächsangebot zur Verfügung. Besteht z.B. der Wunsch nach einer langen Zeit wiederzusehen, wird der Adoptierte über die Anfrage von der Adoptionsvermittlung informiert. Besteht auf beiden Seiten der Wunsch einander wiederzusehen bzw. kennenzulernen, würden zuvor der Adoptierte und die leiblichen Eltern getrennt voneinander in die Adoptionsvermittlungsstelle zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und auf die Begegnung in einem geschützten Rahmen vorbereitet.

 

Nach oben

Gebühren

Es fallen Gebühren für die notariellen Beurkundungen an. 

Nach oben

Literaturhinweise zum Weiterlesen

Für abgebende Eltern

Swientek, C.  (1986): Die "abgebende Mutter" im Adoptionsverfahren. Eine Untersuchung zu den sozioökonomischen Bedingungen der Adoptionsfreigabe, zum Vermittlungsprozess und den psychosozialen Verarbeitungsstrategien. Bielefeld: Kleine.

 

Wendels, C. (1998): Mütter ohne Kinder: Wie Frauen die Adoptionsfreigabe erleben. Freiburg: Lambertus Verlag.

Für AdoptionsbewerberInnen/ -eltern

Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (Hrsg): Handbuch für Pflege- und Adoptiveltern, Pädagogische, psychologische und rechtliche Fragen des Adoptions- und Pflegekinderwesens; 6. überarb. Auflage 2003. Idstein: Schulz-Kirchner-Verlag.

 

Harms, E., Strehlow, B. (2004): Adoptivkind- Traumkind in der Realität. Psychoanalytische Einblicke in die Probleme von adoptierten Kinder und ihren Familien. Idstein: Schulz-Kirchner-Verlag.

 

Oelsner, Wolfgang/ Lehmkuhl, Gerd (2005): Adoption-Sehnsüchte, Konflikte, Lösungen. Düsseldorf und Zürich: Patmos Verlag.

 

Paulitz, H.( 2006): Adoption. Ein Praxishandbuch für Betroffene, Interessierte und deren Berater. 2. überarb. u. erw. Auflage. München: Beck Verlag.

 

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (Hrsg.) (2006): Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber. Frankfurt a.M.

 

Wiemann, Irmela (2006): Ratgeber Adoptivkinder: Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven. Hamburg: Rowohlt Verlag.

Für Kinder

Dean, A. E. (1995): Wo ist die Frau, die mich geboren hat? Eine Adoptierte auf der Suche nach ihrer Herkunft. München: Kösel Verlag.

 

Jeschke, Tanja/ Garbert, Jutta (2007): Mama, Papa und Zanele. Stuttgart: Gabriel Verlag .

 

Korschunow, Irina (1986): Der Findefuchs: Wie der kleine Fuchs eine Mutter bekam. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

 

Kunert, Almund (2008): Mit dir sind wir eine Familie. Eine Adoptionsgeschichte. München: Ravensburger Buchverlag.

 

Nach oben


Text: Diana Beeg

Ihre AnsprechpartnerInnen

 

für Beelen und Adoptionen aus Ahlen

Teamleitung

Ivon Nubbenholt

Telefon: 02581/53-5243

Email: ivon.nubbenholt@kreis-warendorf.de

 

Für Everswinkel und Wadersloh

Christina Schröder

Telefon: 02581/53-5242

Email: christina.schroeder@kreis-warendorf.de

 

 

Für Warendorf und  Sendenhorst

Lea Goetz

Telefon: 02581/53-5247

Email: Lea.goetz@kreis-warendorf.de

 

Für Sassenberg und Adoptionen aus Beckum und Oelde

Tabita Härtel

Telefon: 02581/53-5245

Email: tabita.haertel@kreis-warendorf.de

 

Für Ennigerloh, Telgte und Warendorf

 

Caroline Metje

Telefon: 02581/53-5248

Email: caroline.metje@kreis-warendorf.de

 

für Ostbevern

Thurid Schürmeyer 

Telefon: 02581/53-5248

Email: thurid.schuermeyer@kreis-warendorf.de

 

 

Für Drensteinfurt

Nadine Prodan

Telefon: 02581/53-5246

Email: nadine.prodan@kreis-warendorf.de 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.