Impfung | Kreis Warendorf
Aktuelle Informationen zur Impfung gegen das Corona-Virus


Seit dem 01.10.2021 liegt das Corona-Impfgeschehen (Erst- und Zweitimpfungen sowie weitere Auffrischungsimpfungen) schwerpunktmäßig in den Arztpraxen oder bei den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.
Der Kreis Warendorf hat nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum 01.10.2021 die sog. "Koordinierende COVID-Impfeinheit" (KoCI) eingerichtet. Diese ist u. a. dafür zuständig, den Fortschritt des lokalen Impfgeschehens zu beobachten und im Bedarfsfall ergänzend zu begleiten. Hierbei stehen niedrigschwellige Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen im Vordergrund.
Informationen zu Nuvaxovid von Novavax
Seit dem 20. Dezember 2021 ist der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax in der EU zugelassen. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Bei der Impfung sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Der Impfstoff ist bisher nicht für die Auffrischungsimpfung zugelassen. In Einzelfällen kann Nuvaxovid bei produktspezifischen, medizinischen Kontraindikationen gegen mRNA-Impfstoffe auch an Schwangere, Stillende sowie bei Auffrischungsimpfungen verimpft werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Haus- oder Facharzt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Impfstoff im Impfzentrum nicht mehr zur Verfügung steht. Sollten Sie eine Impfung mit diesm Impfstoff wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Nähre Informationen finden Sie ebenfalls hier:
Land NRW bereitet Novavax-Impfungen vor | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Erst- und Zweitimpfungen
Die Ständige Impfkommission des Robert-Kochs-Instituts (STIKO) sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW empfehlen die Impfungen gegen COVID-19 für alle Personen ab 12 Jahren. Für die Impfung soll einer der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty der Fa. BioNTech oder Spikevax der Fa. Moderna) verwendet werden. Die Impfung kann bei über 60-Jährigen auch mit einem der beiden zugelassenen vektorbasierten Impfstoffe (Vaxzevria der Fa. AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen der Fa. Johnson&Johnson) erfolgen.
Für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Informationen zu den Impfungen für Kinder im Alter von 5-11 Jahren finden Sie unter der Rubrik "Corona-Impfungen für 5- bis 11-Jährige" auf dieser Seite.
Im Zusammenhang mit der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist nun die Einwilligung einer/eines Sorgeberechtigten ausreichend.
Einwilligungsbescheinigung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren >> HIER <<
1. Auffrischungsimpfung ("Booster") ab 12 Jahren
Zur Stärkung des Immunschutzes gegesn das SARS-CoV-2 nach erfolgter Grundimmunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) eine Auffrischungsimfpung.
Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus sind mit einem Mindestabstand von drei Monaten zu der 2. Impfstoffdosis ab einem Alter von 12 Jahren möglich.
Ausnahmen gelten lediglich für Personen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen eine geringe Impfantwort zu erwarten ist (z.B. Personen unter immunsuppressiver Therapie bei Krebserkrankungen oder nach Organtransplantation sowie Personen mit schweren Immundefekten).
Für diese Personen sind Auffrischungsimpfungen bereits vier Wochen nach der vollständigen Immunisierung möglich.
Wer aufgrund einer der genannten Erkrankungen vorzeitig nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten möchte, muss dafür im Impfzentrum ein ärztliches Attest vorlegen oder ein Impfangebot beim Hausarzt aufsuchen.
Wichtiger Hinweis: Laut Paul-Ehrlich-Institut gehören ab sofort zum Nachweis eines vollständigen Impfschutzes bei Verwendung des Impfstoffes von Johnson&Johnson zwei Impfstoffdosen. Die STIKO empfiehlt weiterhin nach 1. Dosis der COVID-19 Vaccine Janssen eine 2. Impfung unter Verwendung eines mRNA-Impfstoffes (Abstand mindestens 4 Wochen) zur Optimierung der Grundimmunisierung.
Darüber hinaus wird auch weiterhin eine 3. Impfung (Auffrischimpfung/Booster) im Abstand von mindestens drei Monaten zur 2. Impfstoffdosis, wiederum mit einem mRNA-Impfstoff, empfohlen. Damit gelten für diesen Impfstoff keine Sonderregeln mehr für die Festlegung der Impfserien. Impfungen mit Johnson&Johnson sind genauso wie Impfungen mit den anderen Impfstoffen zu zählen.
Die Auffrischungsimpfung ist wichtig und kann ebenfalls durch die niedergelassenen Ärtzinnen und Ärzte vorgenommen werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe stellt >> HIER << eine Liste mit Arztpraxen bereit, an die man sich wenden kann, wenn man keinen eigenen Hausarzt hat.
2. Auffrischungsimpfung
Im Beschluss der STIKO zur 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung wird nach der 1. Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen:
- Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
- Bewohner/innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patient/innen- bzw. Bewohner/innenkontakt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeit ist dementsprechend vorzulegen.
Für die Personengruppen 1 – 4 ist die 2. Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung möglich. Die 5. Personengruppe darf frühestens sechs Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung eine 2. Auffrischungsimpfung erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung mit COVID-19 infiziert waren, wird keine 2. Auffrischungsimpfung empfohlen.
Wichtige Information
Dokumente


Übersetzungen von Impfmaterialien / Translations of vaccination materials
Für Covid-19-Impfstoffe:
- mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna): Aufklärungsmerkblätter in weiteren Sprachen
- Proteinbasierter Impfstoff (Novavax): Aufklärungsmerkblätter in weiteren Sprachen
Für weitere Impfungen:
- MMR-Impfung: Aufklärungsinformationen in weiteren Sprachen
- Impfungen gegen VZV, mit 4-fach- und 6-fach-Impfstoffen (jeweils inkl. IPV): Aufklärungsmerkblätter in weiteren Sprachen
Interne Links
Externe Links
- Pressemitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
- Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen des RKI
- Landesportal "Wir in NRW" - Generelle Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung
Weitere Internetseiten
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