Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG)
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung je nach dem Sitz der Betriebsstätte zuständig.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp#section-2628646
Information und Unterstützung für Unternehmen und deren Beschäftigte
Zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Krise wurden verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen. Mit nachfolgender Auflistung von Informationsseiten verschiedener Arbeitsmarktpartner aus Ministerien, öffentlichen Institutionen, Unternehmens- und Arbeitnehmervertretungen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier einen raschen Überblick über aktuelle Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten.
https://www.mags.nrw/informations-und-unterstuetzungsmoeglichkeiten-corona-pandemie
Informationen für Unternehmen
NRW-Soforthilfe 2020
Auf der Seite www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie aktuelle Informationen zum geplanten Soforthilfeprogramm.
Info-Telefon Kreis Warendorf
Hotline Coronavirus
Im Verdachtsfall steht Ihnen die eigene Hotline des Kreisgesundheitsamtes zur Verfügung:
Tel. 02581 53-5555
Mo. - Fr.: | 08 - 16 Uhr |
Sa.+So.: | 10 - 14 Uhr |
Kontaktlisten von Einrichtungen
Hier erhalten sie die Möglichkeit, Kontaktpersonen ihrer Einrichtung in einer Excelliste zu erfassen. Im Bedarfsfall leiten sie diese dem Gesundheitsamt zu. Download Muster-Exceldatei.
Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus
Das Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. hat auf ihrer Website RKI-geprüfte Informationen über das Coronavirus SARS-CoV-2 in aktuell 40 Sprachen zum Download bereitgestellt. Die Informationen sind barrierefrei, sicher, vertrauenswürdig und immer aktuell. Über den Button oder über den Link www.covid-information.org gelangen Sie zur Webseite.
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Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.