Aktuelle Informationen zum Coronavirus | Kreis Warendorf
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Verordnungen
Eine Übersicht der aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Corona-Sonderseite des Landes NRW unter dem Punkt „Aktuelle Verordnungen“.
Änderungen der Coronabestimmungen zum 01. März 2023
Maskenpflicht
Aussetzung der Maskenpflicht. Die Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen besteht bis zum 7. April 2023 lediglich für Besucher/innen weiterhin.
Isolationspflicht/Quarantäne
Aussetzung der Isolationspflicht. Positiv Getesteten wird empfohlen in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung einen MNS zu tragen.
Bürgertestung
Die Testpflicht wird in NRW vollständig ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie HIER.
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eine Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist bei Atemwegserkrankungen, bis zu sieben Tage, noch bis zum 31. März 2023 möglich. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.
Was kann man tun, um sich und andere zu schützen?
Um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, sollte die sogenannte AHA+L+A-Formel beachtet werden.
AHA+L+A bedeutet:
A - Abstand halten
H - Hygiene beachten
A - Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
L - Auch das regelmäßige und richtige Lüften kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren.
A - Corona-Warn-App nutzen: hierdurch können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.
Bei Krankheitszeichen*, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können, sollten Sie wichtige Verhaltensregeln beachten:
- Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie auch dort direkte Kontakte ein
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116117) auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen
- In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, rufen Sie die Notfallnummer 112
- Falls bei Ihnen ein Test auf das Coronavirus durchgeführt wurde, bleiben Sie bitte bis zum Vorliegen des Ergebnisses zu Haus und reduzieren auch dort direkte Kontakte.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html
*) Krankheitszeichen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten können:
Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche
Was ist zu tun, wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert zu sein?
Folgende Symptome können auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen:
Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche.
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Erkrankungssymptome haben,
- Reduzieren Sie direkte Kontakte, besonders zu Risikogruppen.
- Bleiben Sie für die Dauer der akuten Erkrankung wie bei anderen Atemwegsinfektionen der Arbeit fern und schonen Sie sich.
- Halten Sie > 1,5 m Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wo lokal empfohlen.
- Achten Sie auf Ihre Händehygiene sowie die Anwendung der Husten und Niesregeln.
- Bei akuter Atemnot rufen Sie den Notarzt: Tel.112!
Elterninformation:
Ein Kind, das akut krank ist, gehört grundsätzlich nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule. Schüler*innen und jüngere Kinder in Kindertageseinrichtungen, Horten usw. können bei Fieberfreiheit und gutem Allgemeinbefinden auch bei positivem Testergebnis die Einrichtung besuchen.
Kontaktlisten von Einrichtungen
Hier erhalten sie die Möglichkeit, Kontaktpersonen ihrer Einrichtung in einer Excelliste zu erfassen. Im Bedarfsfall leiten sie diese dem Gesundheitsamt zu. Download Muster-Exceldatei.
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.