Verwaltungswirt/in [m/w/d]

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in [m/w/d] ist inhaltlich sehr ähnlich bzw. vergleichbar mit der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten [m/w/d]. Die entscheidenden Unterschiede liegen darin, dass diese Ausbildung lediglich zwei Jahre dauert und für die Tätigkeit als Beamtin/Beamter [m/w/d] im Zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des nichttechnischen Dienstes (ehem. mittlerer Verwaltungsdienst) auf die vielfältigen und unterschiedlichen Aufgabenbereiche im öffentlichen Dienst vorbereitet.

 

Ziel ist bei diesem Ausbildungsgang die Qualifizierung für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis. (Verwaltungsfachangestellte [m/w/d] sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst und werden nicht verbeamtet.)

 

„Schon nach zwei Jahren sind wir am Ziel und können voll durchstarten.“
[Christin und Maren – Auszubildende]

 

Für die Einstellung als Verwaltungswirt/in [m/w/d] ist folgender Schulabschluss notwendig:

  • Fachoberschulreife.

 

Darüber hinaus erhöhen folgende Anforderungen Deine Chancen:

  • Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik,
  • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Flexibilität und eine hohe Lernbereitschaft,
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.

 

Da es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, sind zudem folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Du darfst am Stichtag (01.08.) nicht älter als 40 Jahre alt sein (im Übrigen gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen gem. § 14 LBG NRW).
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
  • Dein Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in [m/w/d] beginnt jeweils am 01. August und dauert zwei Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung. Während der Ausbildung wirst Du voraussichtlich vier bis fünf Bereiche kennen lernen.  Zusammen mit der theoretischen Ausbildung hast Du eine abwechslungsreiche Ausbildung vor Dir. Hier findest Du einen Ablaufplan aus den vergangenen Jahren – als Beispiel.

Deine theoretische Ausbildung findet ausschließlich am Studieninstitut Westfalen-Lippe statt. Innerhalb Deiner Ausbildung hast Du dort zweimal Blockunterricht von ca. acht Wochen sowie einmal wöchentlich dienstbegleitende Unterweisung. Hier geht es zur Internetseite des Studieninstituts.

 

Folgende Fächer werden am Studieninstitut unterrichtet:

  • Staats- und Europarecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsorganisation
  • Personalrecht
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Sozialrecht

 

Deine praktische Ausbildung absolvierst Du in der Kreisverwaltung Warendorf sowie ggf. in den Nebenstellen. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sieht vier unterschiedliche Ausbildungsgebiete vor. Diese können in folgenden Ämtern der Kreisverwaltung absolviert werden:

 

Recht des öffentlichen Dienstes,
Personal, Organisation:

 
  • Haupt- und Personalamt
  • Amt für Bildung, Kultur und Sport
  • Direktion Zentrale Aufgaben der Kreispolizeibehörde
 

Öffentliche Finanzwirtschaft:

 
  • Kämmerei
 

Ordnungsverwaltung:

 
  • Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr,
  • Umweltamt
 

Leistungsverwaltung:

 
  • Sozialamt
  • Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
  • Jobcenter
 

 

Du lernst, mit Gesetzen und rechtlichen Regelungen zu arbeiten. Für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gibt es rechtliche Grundlagen, auf denen Du Auskünfte oder Genehmigungen erteilst oder Bescheide erlässt (z. B. Baugenehmigungen, Kfz-Zulassungen, Bußgeld bei Verstößen im Straßenverkehr, Bewilligung von Sozialleistungen u. v. m.).

 

Die Verteilung der Praxisabschnitte erfolgt zu Beginn der Ausbildung für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden [m/w/d] individuell. Als Auszubildende/Auszubildender [m/w/d] erhältst Du Deinen Ausbildungsplan, sodass Du jederzeit weißt, in welchem Amt Du Deine Ausbildung absolvierst.

Während des Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von 1.349,78 €. Wenn Du verheiratet bist oder ein / mehrere Kinder hast, erhöhen sich Deine Bezüge.

 

Dazu werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

 

Du hast einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Wenn Du Deine Ausbildung erfolgreich absolvierst hast, wirst Du in der Regel als Fachkraft eingesetzt. Der Einsatz kann in allen Ämtern der Kreisverwaltung Warendorf erfolgen.

 

In der Ausbildung lernst Du unterschiedliche Ämter der Kreisverwaltung Warendorf kennen. Darauf aufbauend versuchen wir, einen möglichst passgenauen Einsatz nach der Ausbildung für Dich zu finden.

 

Solltest Du nach Deiner Ausbildung noch weiter lernen wollen, bieten wir Dir verschiedene Möglichkeiten. Neben den internen Fortbildungen, die Du besuchen kannst, kannst Du Dich z. B. für das Duale Studium – Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) [m/w/d] bewerben.

Schön! Darüber freuen wir uns!

 

Wir nehmen ausschließlich Online-Bewerbungen entgegen, den Link zu unseren freien Ausbildungsstellen findest Du hier.

 

In unserer Rubrik "Freie Ausbildungsstellen" wird die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in [m/w/d] nicht angeboten? Du möchtest Dich aber schon für Deine vorstehende Wunschausbildung bewerben? Kein Problem! Bewirb Dich gerne initiativ! Den Link für die Möglichkeit einer Initiativbewerbung findest Du hier

 

Brauchst Du noch Tipps für Deine Bewerbung oder möchtest Du wissen, wie das Auswahlverfahren abläuft? Dann bist Du hier genau richtig.

 

Deine Ansprechpartner/in für die Ausbildung bei der Kreisverwaltung Warendorf findest Du hier.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.