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Aufgaben der Einheit

Beschreibung
Zur Unterstützung bei der Bewältigung von Großschadensereignissen werden im Kreis Warendorf eine Führungsgruppe und eine Fernmeldeeinheit vorgehalten. 

 

Die Führungsgruppe setzt sich zusammen aus rund 30 Führungskräften der Feuerwehren im Kreis Warendorf, die diese Tätigkeit ehrenamtlich neben ihrem eigentlichen Feuerwehrdienst verrichten. Während der Krisenstab des Kreises Warendorf die administrativ-organisatorischen Aufgaben übernimmt, unterstützt die Führungsgruppe als Stab den Einsatzleiter im operativ-taktischen Bereich. Neben Großschadensereignissen kann die Führungsgruppe auf Anforderung auch bei größeren Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen.

 

In der Fernmeldeeinheit des Kreises Warendorf wirken rund 50 Kräfte aus den Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus dem Kreis Warendorf ehrenamtlich mit. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle des Kreises Warendorf sind in diese Einheit eingebunden. Aufgabe der Fernmeldeeinheit ist die Sicherstellung des Nachrichtenverlaufs für die Führungsgruppe, die Besetzung des Einsatzleitwagens bei größeren Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie die Unterstützung der Leitstelle. Die Fernmeldeeinheit des Kreises Warendorf rückt auf Anforderung mit dem Einsatzleitwagen aus und untersteht im Einsatzfall dem Einsatzleiter.

 

Zuständig
Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen, in denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erheblicher Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignis). Darüber hinaus unterhalten Kreise Einrichtungen zur Leitung und Koordinierung der Bekämpfung von Großschadensereignissen.

 

Hinweise
Die Mitglieder der Führungsgruppe und der Fernmeldeeinheit verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

 

Kontakt
Benutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Gebühren
Die Einsätze der Wehren sind grundsätzlich gebührenfrei; allerdings besteht in besonderen Fällen Gebührenpflicht. Hierzu wird auf die jeweilige örtliche Gebührensatzung hingewiesen.

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

 

Zuständige Organisationseinheit
Ordnungsamt