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Zahlenspiegel 2011

Hier können Sie den aktuellen Zahlenspiegel einsehen. Dieser liegt im pdf-Format vor. [Zum Download]

Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter

Der Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter" ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Der Kreis Warendorf bildet zur/zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung "Kommunalverwaltung" aus. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dauert die Ausbildung drei Jahre.

Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. August des Jahres.

Anforderungsprofil:

Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Verwaltunsfachangestellten ist die Fachoberschulreife. Gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erhöhen Ihre Einstellungschancen.

Bewerberinnen und Bewerber sollen außerdem über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Motivation
  • Teamgeist
  • Zuverlässigkeit
  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Kreativität
  • Flexibilität
  • Kontaktfreudigkeit


Inhalt:

Die Berufsausbildung innerhalb der Fachrichtung "Kommunalverwaltung" umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in mindestens folgenden Gebieten:

  • Ausbildungsbetrieb
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Kommunikation und Kooperation
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Personalwesen
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
  • Fallbezogene Rechtsanwendung
  • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
  • Kommunalrecht

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Fachämtern der Kreisverwaltung.

Theoretische Ausbildung:

Die dienstbegleitende Unterweisung für die Verwaltungsfachangestellten wird im Westf. Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Münster
(http://www.stiwl.de/index.php?id=89) einmal wöchentlich durchgeführt.
Der Unterricht der Berufsschule erfolgt in Blockform durch das Hansa-Berufskolleg Münster (http://www.hansaschule.de).

 

In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung vorgesehen. Sie dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die Zwischenprüfung erfolgt durch das Westf. Studieninstitut in Münster, das auch die Abschlussprüfung durchführt.