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Gesundheitswegweiser für Kinder und Jugendliche
Der vorliegende „Gesundheitswegweiser für Kinder und Jugendliche im Kreis Warendorf“ ist das 1. Adressverzeichnis, welches entsprechende Adressen in und um den Bereich Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vorhält. [Zum Download]
Bebauungsplanübersicht

- Legende Bebauungspläne
Inhalt:
Bebauungspläne
Die Übersicht enthält verschiedene Satzungsarten. Hierzu gehören hauptsächlich die Bebauungspläne, welche von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Sie enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen über z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet. Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für Jedermann verbindlich.
Soweit bislang verfügbar, sind die Verknüpfungen zu den Inhalten der einzelnen Satzungen (Planzeichnung, Legende, textliche Festsetzungen und ggfls. Begründung) auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde vorhanden. Die im jeweiligen Link angebundenen Satzungen werden in Verantwortung der Städte und Gemeinden erstellt und präsentiert.
Städtebauliche Satzungen
Neben den Bebauungsplänen werden Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzungen erstellt, um in bestimmten Einzelfällen städtebaulich notwendige Steuerungen vornehmen zu können bzw. Fehlentwicklungen vorzubeugen. Sie enthalten zum Teil rechtsverbindliche einzelne Festsetzungen, z.B. bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche, Gebäudehöhen oder zulässige Nutzungsarten. Die Regelungen der städtebaulichen Satzungen sind allgemeinverbindlich.
Unbeplanter Innenbereich und Außenbereich
Zusätzlich zu den Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen sind in der Übersicht sogenannte unbeplante Innenbereiche dargestellt. Sie sind zwar überwiegend bebaut aber nicht durch eine rechtsverbindliche Satzung mit Inhalt und Schranken bezüglich des Grundeigentums gebunden. Hier ist die Zulässigkeit eines Vorhabens gegeben, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Einzelfallprüfung wird in jedem Fall erforderlich. Die Umgrenzung der Flächen im Übersichtsplan sind unverbindlich.
Alle nun verbleibenden Flächen sind gem. § 35 BauGB als sogenannter Außenbereich einzustufen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den unter § 35 BauGB aufgeführten Maßnahmen entspricht. Eine Einzelfallprüfung wird in jedem Fall erforderlich.
Stand: laufend aktuell
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Kontakt Bauleitplanung
Bauamt
Erhard Ziller
Telefon 02581/53-6327
erhard.ziller(at)kreis-warendorf.de
Für die Städte Drensteinfurt, Ennigerloh, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte und die Gemeinden Beelen, Everswinkel, Ostbevern, Wadersloh
Vermessungs- und Katasteramt
Jens Hinrichs
Telefon 02581/53-6230
jens.hinrichs@kreis-warendorf.de
Für die Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf



