Weimarer Republik und Nationalsozialismus | Kreis Warendorf

Umbrüche in der Weimarer Republik

Trotz des politischen Umbruches vom Kaiserreich zur Weimarer Republik blieben die Landräte in Beckum (Karl Bahlmann) und Warendorf (Max Gerbaulet) im Amt.

Auch die Grundsätze der Kreisverfassung mit den Organen Landrat, Kreistag und Kreisausschuss blieben unverändert: Der Landrat wurde nicht vom Volk oder dem Kreistag gewählt, sondern vom Innenminister ernannt.

 

1921 wurden die Kreistage erstmals direkt von den Bürgern nach dem neuen allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlrecht, das jetzt auch Frauen ausüben durften, gewählt.

 

Trotz der sozialen Probleme in den Kreisen, die sich durch die wirtschaftlichen Krisen verschärften, waren die politischen Verhältnisse erstaunlich stabil. Die Zentrumspartei vereinigte immer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise war dieser Zuspruch aber rückläufig und links- und rechtsradikale Parteien fanden zunehmend Akzeptanz.

Die Zeit des Nationalsozialismus

Nach den Amtsenthebungen des Warendorfer Landrats Dr. Simon Groener und seines Beckumer Kollegen Karl Fenner von Fenneberg im Juni und Mai 1933 wurden sämtliche wichtige Stellen in den Kreisverwaltungen mit Parteigängern oder mit als „zuverlässig“ geltenden Personen besetzt.

 

Entsprechend dem nationalsozialistischen Führerprinzip wurde noch 1933 per Gesetz dem Kreistag und dem Kreisausschuss die Entscheidungsbefugnis entzogen und diese auf den Landrat übertragen.

 

Die Mitglieder dieser Gremien wurden darüber hinaus nicht mehr durch die Kreisbevölkerung gewählt, sondern staatlicherseits ernannt.

Ab August 1934 wurden Landräte, Bürgermeister und die Beamten der Kreisverwaltungen persönlich auf Adolf Hitler vereidigt.

 

Die NS-Organisationen überzogen die Kreise mit ihrem Netz und mobilisierten die Bevölkerung zu zahlreichen öffentlichen Loyalitätsbekundungen gegenüber dem Regime. Der 1. Mai 1938 wurde in Ennigerloh mit einem Festumzug gefeiert (links).

Landrat Gerdes

Landrat des Kreises Warendorf war zwischen 1933-1945 Josef Gerdes.

Er hatte, anders als die vorherigen Landräte, keine juristische Ausbildung genossen.

Zuvor war er SA-Führer und Gauinspektor der NSDAP.

Reichsprogromnacht

„Aktion gegen die Juden“:

Nüchterne Berichterstattung durch Landrat Gerdes über verletzte jüdische Bürger und versehrten jüdischen Besitz aus der Pogromnacht vom 09./10. November 1938.

Gleichschaltung der Kreistage und Machtgewinnung auf kommunaler Ebene

Nach der Ernennung Hitlers am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler strebten die Nationalsozialisten auch die Macht auf kommunaler Ebene an.

Die Kreistagswahlen am 12. März 1933 änderten an den Mehrheitsverhältnissen im Beckumer und im Warendorfer Kreistag wenig: Das Zentrum blieb die mit Abstand stärkste Fraktion.

 

Trotz des politischen Übergewichts wurden aber der Beckumer und der Warendorfer Kreistag in nur wenigen Monaten politisch gleichgeschaltet:

Im Juni 1933 wurde die SPD verboten, im Juli löste sich das Zentrum selbst auf, und kam damit einem Verbot zuvor. Die ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten wurden durch Parteigänger der NSDAP ersetzt.

Am 14. Juli 1933 trat der Warendorfer Kreistag zum letzten Mal zusammen und sprach sich für den Nationalsozialisten Hanns Querfeld als neuen Landrat aus.

 

Der gewählte Kreistagsabgeordnete Leonard Vlix, Weber aus Freckenhorst und Mitglied des Zentrums, schied im Sommer 1933 aus dem Kreistag aus.

Für ihn rückte als Mitglied der NSDAP-Fraktion der Sassenberger Nationalsozialist Franz Franke nach (unten).

 

Der Landrat besaß zwar in allen staatlichen und kommunalen Angelegenheiten die alleinige Entscheidungsgewalt, de facto aber war er den Direktiven der Kreisleitung der NSDAP unterworfen. Dieses Nebeneinander von staatlichen Behörden und Parteihierarchien war typisch für die NS-Zeit (oben).

Umgestaltung der Jugendfürsorge

In der Weimarer Zeit übernahmen die Kreise Beckum und Warendorf aufgrund der reichseinheitlichen Gesetzgebung eine tragende Rolle im Sozialwesen. Für dieses gesamte Aufgabengebiet wurde nach 1933 die Konkurrenz zu Einrichtungen der NSDAP – beispielsweise durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) oder das Winterhilfswerk (WHW) – immer stärker.

 

Bei den 1922 neu gebildeten Kreisjugendämtern kann nach 1933 ein radikaler „Übergang zur Staatsjugend“ festgestellt werden. Den Kreisjugendämtern wurden systematisch Kompetenzen entzogen, die dann die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) oder die Hitlerjugend (HJ) wahrnahm.

 

Im Gegensatz zur Weimarer Zeit bestimmten fortan auch erbbiologische und rassenhygienische Ausleseverfahren die Arbeit der Jugendämter.

Flugblätter der Allierten im 2. Weltkrieg




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