II. Politische und bürgerschaftliche Konflikte

Die kommunale Neugliederung im Kreisgebiet ging mit bürgerschaftlichen und politischen Protesten einher. Dabei standen die Eingemeindungen, die Frage der Kreisneuordnung im Münsterland sowie die Entscheidung über den zukünftigen Sitz der Kreisverwaltung im Mittelpunkt.

 

Der Gesetzgeber verfolgte das Ziel, konkurrierende kommunale Entwicklungen zu verhindern und durch einen zentralörtlichen Zusammenschluss von Städten und Gemeinden die Leistungsfähigkeit der neuen größeren Kommunen zu stärken.

 

Durch Demonstrationen wie in Lippborg oder Neubeckum, Volksabstimmungen in Freckenhorst und Stromberg sowie durch zahlreiche Eingaben an die Verwaltung und eine Fülle an Leserbriefen wurde versucht, Einfluss auf die Neuordnung der betroffenen Gemeinwesen zu nehmen. Dabei beschränkte sich der Protest auf das unmittelbare lokale Umfeld. Die Ziele und der Zweck der Gemeindeneugliederung an sich wurden nicht in Frage gestellt.

 

Besonders massiv waren die Widerstände gegen einen Zusammenschluss von Freckenhorst und Warendorf sowie von Beckum und Neubeckum.

 

Nachdem sämtliche politische und partizipatorische Mittel ausgeschöpft waren, beschritten die beiden Kommunen den Rechtsweg. Im November bzw. Dezember 1974 wurde die Verfassungsbeschwerde der beiden Kommunen abgelehnt.

 

Damit war die im nordrhein-westfälischen Landtag als „Jahrhundertwerk“ bezeichnete kommunale Neugliederung im Kreis Warendorf abgeschlossen.

 

Demonstrationen in Lippborg

In verschiedenen Kundgebungen zwischen 1968 und 1969 protestieren mehr als 1000 Einwohner der Gemeinde Lippborg gegen den Anschluss an die Stadt Lippstadt und für einen Verbleib im Kreis Beckum. Bei einer Bürgerbefragung in der Gemeinde Lippborg äußerten zudem 87 % der Bürgerinnen und Bürger, dass sie einen Zusammenschluss mit der Stadt Beckum und den weiteren Verbleib im Kreis Beckum wünschen. Trotzdem wurde am 1. Juli 1969 Lippborg im Zuge der kommunalen Neuordnung vom Kreis Beckum in die neugegründete Gemeinde Lippetal des Landkreises Soest (ab dem 1. September 1969 Kreis Soest) einge-meindet.

Laß mir mein altes Rathaus, Herr Minister!

 

Hände weg von Neubeckum!

In Neubeckum formierte sich massiver Widerstand gegen den Anschluss an die Stadt Beckum. Immer wieder wurde zu öffentlichen Protestkundgebungen aufgerufen. In einer Abstimmung im November 1972 stimmten 96,4 % für die weitere Selbständigkeit. Am 1. Januar 1975 verlor Neubeckum seine Selbständigkeit und wurde in die Stadt Beckum eingegliedert.

Volksabstimmung in Stromberg

Bei einer Abstimmung unter den Bewohnern der Titularstadt Stromberg votierten 98,43 % der Bevölkerung gegen einen Anschluss an die Stadt Oelde und für die Selbständigkeit. Trotzdem wurde Stromberg am 1. Januar 1975 nach Oelde eingemeindet.

Karikatur „Hilfe, der überrollt uns!“

Die „Aktion Bürgerwille“ erreichte 1973/74, dass in Nordrhein-Westfalen per Volksbegehren über die kommunale Neuordnung entschieden wurde. Das Innenministerium, gleichzeitig für die Durchführung des Volksbegehrens und die kommunale Neugliederung zuständig, legte die Abstimmung in die Karnevalszeit. Die Neugliederungsgegner befürchteten, das Volksbegehren könnte auf diese Weise „unter die Räder“ kommen.

„Aktion Bürgerwille“ im Kreis Warendorf

Die Aktion Bürgerwille fand im Kreis Warendorf kaum Resonanz: Nicht einmal 10 % der Bevölkerung beteiligte sich. In der Stadt Warendorf nahmen 4 Personen, in Sassenberg lediglich 6 Bürger und in Ostbevern sogar niemand an der Befragung teil. Anders sah es in Freckenhorst aus: Hier votierten 61,44 % für das Volksbegehren bei einer Wahlbeteiligung von 78 Prozent.




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