Vollstationäre Pflegeangebote

Nicht in allen Fällen ist bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Verbleib in den eigenen vier Wänden möglich. Wird ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erforderlich, fehlt es häufig an ersten Informationen, die für die Auswahl des künftigen Zuhauses benötigt werden. Die Datenbank in Opens internal link in current windowPflege-Online gibt Ihnen einen Überblick über die Einrichtungen im Kreis Warendorf. Eine Liste der Einrichtungen können Sie Initiates file downloadhier herunterladen.
 

Was ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung?

Unter vollstationärer Pflege versteht man die dauerhafte Versorgung über Tag und Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Das Angebot beinhaltet neben der pflegerischen Versorgung die Unterkunft, Verpflegung und soziale Betreuung der pflegebedürftigen Menschen.

 

Was ist bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu berücksichtigen?

Für die Wahl einer Pflegeeinrichtung spielen viele Faktoren eine Rolle. Wichtige Kriterien sind oft Wohnortnähe, Träger und Pflegekonzepte der Einrichtungen. Auskünfte und Unterstützung bei der Auswahl einer Einrichtung erteilen die trägerunabhängige Opens internal link in current windowPflege- und Wohnberatung im Kreis Warendorf, Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) oder der Sozialdienst des Krankenhauses (falls Sie derzeit stationär behandelt werden).

 

Beziehen Sie zunächst in Ihre Überlegungen ein, dass viele ambulante Dienste heute in der Lage sind, auch schwer- und schwerstpflegebedürftige Personen zu Hause zu pflegen. 

  

Wer finanziert den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung?

Die Kosten werden nach täglichen Pflegesätzen abgerechnet und setzen sich aus vier Teilbeträgen zusammen. Dies sind:

 

  • die Pflegekosten,
  • die Kosten der Unterkunft und Verpflegung,
  • die Investitionskosten und
  • die Umlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung.

 

Die Pflegekasse gewährt zu den Pflegekosten ab dem 01.01.2017 monatlich folgende Leistungen:

  
Pflegegrad 2:      770 €

Pflegegrad 3: 

  1.262 € 

Pflegegrad 4:   1.775 €

Pflegegrad 5:   2.005 €

(Stand: 01.01.2024)

 

Je nach Höhe Ihres Einkommen und Vermögens gewährt Ihnen der Kreis Warendorf ggfls. einen Zuschuss zu den Investitionskosten (sog. Pflegewohngeld), der maximal bis zur Höhe der gesamten Investitionskosten betragen kann. Wird Pflegewohngeld gewährt, darf der Einrichtungsträger Ihnen in dieser Höhe keine Investitionskosten mehr berechnen.

 

Für die durch die Pflegekassenleistung nicht gedeckten Pflegekosten, die nach Abzug eines eventuellen Pflegewohngeldes verbleibenden Investitionskosten und die Kosten der Unterkunft und Verpflegung müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen einsetzen.

 

Reicht dieses nicht aus, um den Platz in der Pflegeeinrichtung voll zu bezahlen, kann ergänzend Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) beantragt werden. Hilfe zur Pflege wird aus Sozialhilfemitteln gewährt, soweit Ihnen und ggfls. Ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall würde auch geprüft werden, ob Sie vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern haben oder ob Herausgabeansprüche z. B. gegenüber Personen bestehen, die Sie innerhalb der letzen 10 Jahren in größerem Umfang beschenkt haben.

 

 

Wann muss der Sozialhilfeantrag gestellt werden?

Um keine Fristen zu versäumen, sollten Sie oder Ihre Angehörigen möglichst vor Aufnahme in der Pflegeeinrichtung bzw. vor dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Heimkosten nicht mehr selbst bestreiten können, das Sozialamt des Kreises Warendorf informieren. Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem dem Kreis Warendorf oder einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde bekannt ist, dass die Kosten für das Heim vom Bewohner nicht gedeckt werden können.  

 

Notwendige Unterlagen:

  • Sozialhilfegrundantrag
  • Bankbescheinigung
  • Kopien der Sparbücher
  • ggfls. Vollmacht
  • ggfls. Betreuungsurkunde
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Vermögensübertragungsverträge von Haus- und Grundbesitz,
  • Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse bzw. von der Pflegekasse über die Heimbetreuungsbedürftigkeit
  • Nachweise über die Höhe von Versicherungsbeiträgen
  • Nachweise über Lebens- und Sterbeversicherungen
  • Mietvertrag
  • Wohngeldbescheid
  • Namen und Anschriften der Kinder und des Ehegatte

 

Vordrucke sind bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Wohnortes erhältlich, die auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich sind.

 

Weitere Auskünfte zur Finanzierung erhalten Sie auch beim Sozialamt des Kreises Warendorf, Tel.: 0 25 81 / 53 50 30.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.