Tagespflege

Teilstationäre Angebote haben das Ziel, alten und pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die teilstationären Pflegeangebote dienen auch der Entlastung pflegender Angehöriger, in dem sie Pflege tagsüber (Tagespflege) oder Pflege in der Nacht (Nachtpflege) bereitstellen. Im Kreis Warendorf gibt es aktuell keine Nachtpflege-Angebote. Einen Überblick aller Tagespflegeeinrichtungen finden Sie in Pflege-Online.

  

Tagespflege – Was ist das?

Die Tagespflege ist eine Einrichtung für pflegebedürftige Menschen, die noch alleine leben können oder die von Angehörigen oder ambulanten Diensten versorgt und betreut werden. Die Tagespflege verbindet die qualifizierte Betreuung, Therapie und Versorgung tagsüber mit dem Erhalt der vertrauten häuslichen Umgebung.

 

Welche Leistungen werden durch die Tagespflege erbracht?

An fünf Tagen in der Woche bietet die Tagespflegeeinrichtung älteren und pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Versorgung. Dazu gehört:

  • Organisation von Hol- und Bringdienst
  • Kommunikation und Tagesstrukturierung
  • Mahlzeiten
  • Pflegerische Hilfen (Psychiatrische und/oder somatische Pflege)
  • Beschäftigungsangebote (z. B. Beschäftigungstherapie, Mahlzeitenzubereitung, Altengymnastik und Bewegungsübungen)
  • Hilfen bei Krisen
  • Soziale Beratung der Tagespflegegäste und ihrer Angehörigen
  • Therapeutische und rehabilitative Leistungen

 

Wie sieht die Kostenregulierung aus?

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für die pflegebedingten Kosten in Höhe von:

 

Pflegegrad 2:    689,00 €

Pflegegrad 3: 1.298,00 €

Pflegegrad 4: 1.612,00 €

Pflegegrad 5: 1.995,00 €

(Stand 01.01.2024)


Ggf. darüber hinaus gehende Pflegekosten sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen selber getragen werden.

  

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von jährlich 1.248 € (Grundbetrag) bzw. 2.496 € (erhöhter Betrag) können für die Tagespflege eingesetzt werden.

 

Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

 

Für bedürftige Personen übernimmt nach Überprüfung des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten.


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder an die Pflege- und Wohnberatungsstelle des Kreises Warendorf.

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.