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Energiebericht

Der Energiebericht für die Immobilien des Kreises Warendorf für den Zeitraum 1992 - 2011. Dieser liegt im pdf-Format (12 MB) vor. [Zum Download]

Servicezusagen

Mit dem Ziel, noch wirtschafts- freundlicher zu agieren, haben die Städte und Gemeinden und der Kreis die folgenden Servicezusagen für alle Unternehmen formuliert, die sich mit ihren vielschichtigen Belangen an die Verwaltungen wenden.[ausführlich]

Teilstationäre Pflegeangebote

Teilstationäre Angebote haben das Ziel, alten und pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die teilstationären Pflegeangebote dienen auch der Entlastung pflegender Angehöriger, in dem sie Pflege tagsüber (Tagespflege) oder Pflege in der Nacht (Nachtpflege) bereitstellen.

 

 

Tagespflege - Was ist das?

 

Die Tagespflege ist eine Einrichtung für pflegebedürftige Menschen, die noch alleine leben können oder die von Angehörigen oder ambulanten Diensten versorgt und betreut werden. Die Tagespflege verbindet die qualifizierte Betreuung, Therapie und Versorgung tagsüber mit dem Erhalt der vertrauten häuslichen Umgebung.

 

 

Welche Leistungen werden durch die Tagespflege erbracht?

 

An fünf Tagen in der Woche bietet die Tagespflegeeinrichtung älteren und pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Versorgung. Dazu gehört:

  • Organisation von Hol- und Bringdienst
  • Kommunikation und Tagesstrukturierung
  • Mahlzeiten
  • Pflegerische Hilfen (Psychiatrische und/oder somatische Pflege)
  • Beschäftigungsangebote (z. B. Beschäftigungstherapie, Mahlzeitenzubereitung, Altengymnastik und Bewegungsübungen)
  • Hilfen bei Krisen
  • Soziale Beratung der Tagespflegegäste und ihrer Angehörigen
  • Therapeutische und rehabilitative Leistungen

 

 

Wie sieht die Kostenregulierung aus?

 

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für die pflegebedingten Kosten in Höhe von:

 

Pflegestufe I: bis zu 450,00 Euro

Pflegestufe II: bis zu 1.100,00 Euro

Pflegestufe III: bis zu 1.550,00 Euro


(Stand 01.01.2012) 


Ggf. darüber hinaus gehende Pflegekosten sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen selber getragen werden.

 

Seit der Pflegereform stehen Pflegebedürftigen auch bei voller Inanspruchnahme des Leistungsbudgets noch mindestens 50 Prozent der Sachleistung oder des Pflegegeldes zur Verfügung. Nehmen Sie die Leistungen der Tagespflege nur zu 50 Prozent in Anspruch, bleibt Ihnen der volle Sachleistungsanspruch bzw. der volle Pflegegeldanspruch erhalten.


Ein Beispiel:

Wenn Sie die Pflegesachleistung komplett für die Tagespflege verwenden (450 Euro bei Pflegestufe I), so steht Ihnen noch die Hälfte des Pflegegeldes zu (117,50 Euro bei Pflegestufe I).


Oder andersherum:

Wenn Sie Pflegegeld (235 Euro bei Pflegestufe I) bekommen, können Sie noch zusätzlich Geld für die Tagespflege erhalten. In diesem Fall ist das die Hälfte der Pflegesachleistung (225 Euro bei Pflegestufe I).


Für bedürftige Personen übernimmt nach Überprüfung des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten.


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder an die Pflege- und Wohnberatungsstelle beim Kreis Warendorf.