Ambulante Pflegedienste / komplementäre Hilfen | Kreis Warendorf

Ambulante Pflegedienste / komplementäre Hilfen

Auch im Alter und bei zunehmenden Hilfe- oder Pflegebedarf möchten die meisten Menschen weiterhin in den eigenen vier Wänden oder im Kreis ihrer Angehörigen wohnen. Die erforderlichen Hilfen und Pflegeleistungen können aber nicht immer oder ausschließlich von Angehörigen geleistet werden. Ambulante Pflegedienste und komplementäre Dienste sind daher wichtige Einrichtungen, die fachgerechte Hilfen sowie Entlastung in der täglichen Pflege bieten.

 

In ihrer Vielzahl sind diese Angebote jedoch für den Interessenten häufig nicht leicht zu überschauen. Pflege-Onlinegibt einen Überblick über die im Kreis Warendorf tätigen ambulanten Pflegedienste und deren Leistungsspektrum im Bereich der Pflege sowie der pflegeergänzenden komplementären Hilfen.

Unter komplementären Hilfen versteht man z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Beratung zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende Hilfen. In Pflege-Onlinewird dieses Leistungsspektrum unter „sonstige Hilfen“ aufgeführt.

  

Welche Kosten entstehen bei der häuslichen ambulanten Pflege?

Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, stellt dieser für seine Pflegeleistungen mit den Pflegekassen zuvor vereinbarte Beträge in Rechnung. Besteht Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Einsätze ambulanter Pflegedienste im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung als sogenannte Pflegesachleistungen wie folgt:

 

Pflegegrad 2:     761,00 €

Pflegegrad 3:  1.432,00 €

Pflegegrad 4:  1.778,00 €

Pflegegrad 5:  2.200,00 €

(Stand: 01.01.2024)

 

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann seit dem 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag – maximal aber 40 Prozent des Höchstbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, z.B.  Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter, einsetzen.

 

Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 125,00 € für Betreuungs- und Entlastungsangebote.  

 

Kombinationsleistung

Werden die Höchstbeträge bei Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.

 

Leistungen der Sozialhilfe

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung für die erforderliche ambulante Versorgung nicht aus oder bestehen keine Ansprüche aus der Pflegeversicherung, übernimmt bei Bedürftigkeit nach Überprüfung des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten. Weitergehende Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder an die Pflege- und Wohnberatungsstelle des Kreises Warendorf.

 

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.