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Ambulante Pflegedienste / komplementäre Hilfen
Ambulante häusliche Pflege
Auch im Alter und bei zunehmenden Hilfe- oder Pflegebedarf möchten die meisten Menschen weiterhin in den eigenen vier Wänden oder im Kreis ihrer Angehörigen wohnen. Die erforderlichen Hilfen und Pflegeleistungen können aber nicht immer oder ausschließlich von Angehörigen geleistet werden.
Ambulante Pflegedienste und komplementäre Dienste sind daher wichtige Einrichtungen, die fachgerechte Hilfen sowie Entlastung in der täglichen Pflege bieten.
In ihrer Vielzahl sind diese Angebote jedoch für den Interessenten häufig nicht leicht zu überschauen. Pflege-Online gibt einen Überblick über die im Kreis Warendorf tätigen ambulanten Pflegedienste und deren Leistungsspektrum im Bereich der Pflege sowie der pflegeergänzenden komplementären Hilfen.
Unter komplementären Hilfen versteht man z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Beratung zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende Hilfen.
In Pflege-Online wird dieses Leistungsspektrum unter "sonstige Hilfen" aufgeführt.
Welche Kosten entstehen bei der häuslichen ambulanten Pflege?
Nehmen Sie einen Pflegedienst in Anspruch, stellt dieser für seine Pflegeleistungen mit den Pflegekassen zuvor vereinbarte Beträge in Rechnung.
Besteht Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Einsätze ambulanter Pflegedienste im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung als sogenannte Pflegesachleistungen wie folgt:
Pflegestufe I: bis zu 450,00 Euro
Pflegestufe II: bis zu 1.100,00 Euro
Pflegestufe III: bis zu 1.550,00 Euro
In besonderen Härtefällen bis zu 1.918,00 Euro (Stand 01.01.2012).
Die Abrechnung der Kosten der vom Pflegebedürftigen beim Pflegedienst abgerufenen Leistungen erfolgt bis zur vorstehenden Höhe sodann unmittelbar zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Werden die Höchstbeträge bei Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.
Leistungen der Sozialhilfe
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung für die erforderliche ambulante Versorgung nicht aus oder bestehen keine Ansprüche aus der Pflegeversicherung, übernimmt bei Bedürftigkeit nach Überprüfung des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, an einen der drei
Pflegestützpunkte oder die
Pflege- und Wohnberatungsstelle beim Kreis Warendorf.



